Ich hoffe, das richtige Unterforum genommen zu haben.
MOD: Jetzt ja, wenn es mal eine Kategorie nicht gibt, dann wird sie halt schnell erstellt.
Hab das aus einem anderen Forum jetzt nur mal kopiert:
ZitatAlles anzeigenMahlzeit zusammen,
da hier ja einige aktuell/demnächst das Fahrzeug wechseln oder ihr Saisonfahrzeug (wieder-) zulassen ein Hinweis aus aktuellem Anlass:
Spätestens zum 1. Juli wechselt ja die Erhebung, Eintreibung und Vollstreckung der Kfz-Steuer von den Finanzämtern zu den Hauptzollämtern (HZÄ). Bei den meisten Ämtern wurden die Steuerakten in den letzten Wochen seit Mitte Februar übergeben.
Spätestens seit dem ist es Pflicht, einen Vordruck zum SEPA-Lastschriftmandat auszufüllen und zu unterschreiben. Und zwar am besten vorher (verpflichtend bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten...logisch), anscheinend bekommt man den nicht bei jedem StVA, sondern muss in sich vorher ausdrucken oder beim HZA besorgen.
Ich war letzte Woche morgens auf dem StVA und allein in meiner kurzen Wartezeit sind 6-7 Leute weggeschickt worden, weil sie das Lastschriftmandat nicht dabei hatten. Schuld ist dann natürlich der Zoll und nicht das StVA, aber ist ja immer im Zweifel wer anders.
Früher war das Verfahren höchst unterschiedlich. In Köln reichte das Angeben einer Bankverbindung bzw. das Vorzeigen der zugehörigen EC-Karte. In Berlin soll es angeblich Automaten geben, wo man die erste Jahressteuer im Voraus direkt im StVA zahlt.
Ich verlinke jetzt bewusst keines dieses Vordrucke, ihr findet es auf den Seiten eures Straßenverkehrsamtes/Zulassungsstelle, meist direkt mit den Daten des jeweils zuständigen Hauptzollamtes eingedruckt.
Also vorher informieren!
Für Bestandfahrzeuge, deren Halter am Lastschriftverfahren teilnehmen, ändert sich nichts. Ihr braucht auch nichts veranlassen. Der nächste Steuerbescheid kommt dann einfach vom HZA.
Sollte noch jemand zu den Dinosauriern gehören, die noch nicht am Zwangs-Lastschriftverfahren teilnehmen, wurdet/werdet ihr voM Hauptzollamt angeschrieben und es wird die neue Bankverbindung mitgeteilt. Die HZÄ verschicken übrigens keine Zahlungserinnerungen mehr vor Fälligkeit, sondern die Rückstände gehen gleich in die Vollstreckung.
Für Richtigkeit oder regionale bzw. sonstige Abweichungen übernehme ich keine Verantwortung.
Ich bin nicht Autor dieses Textes, sondern ein Mitarbeiter des Zolls.