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KFZ-Steuereinzug durch Zoll

  • Gude Gemeinde,


    Mein Schiegervater wurde angeschrieben das zukünftig die KFZ-STEUER an das Hauptzollamt Darmstadt zu entrichten hat und er ein Lastschrifterklärung auszufüllen hat.
    Konnte es erst nich glauben, aber im Internet konnte ich was dazu finden. :kopp:


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    Habt ihr davon mal was gehört?


    Wenn man eine LKW Eintragunghaben will muss man wohl jetzt zum Zoll.
    Gruß


    Rolf

    Nichts ist so schlimm das es nicht noch schlimmer kommen kann! :grumble:

    • Offizieller Beitrag

    Ja das ist doch schon seit Q3 2013 und ganz bestimmt seit Anfang Q1/2014 bekannt.


    Da gibt es auch schon recht nette Threads zu.


    In einem wird die Frage gestellt (die allerdings - noch - niemand beantworten konnte) wie das dann aussieht wenn man einen PU aus USA Importiert der Zoll den als LKW verzollt und der dann hinterher von der gleichen Behörde als PKW versteuert wird.


    Was im Ergebnis sicherlich den Zoll in einen Erklärungsnotstand drängen könnte.


    Bisher schon zugelassene Fahrzeuge werden Zug um Zug zum Einzug der KFZ Steuer dem Zoll überführt, An- Um- oder Neuzugelassene Fahrzeuge werden ab Anfang Q2/2014 sofort vom Zoll bearbeitet.

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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    • Offizieller Beitrag

    Stand unter anderem im ADAC Blättchen. .


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    Gruß Thomas

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  • Hängt auch aus bei Zulassungen. Habs gesehen als ich mein Bootstrailer zugelassen hab.
    Iss aber wirklich schon länger bekannt.



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    • Offizieller Beitrag

    Der Bootstrailer (wenn richtig zugelassen wurde) ist eh Steuer- und Versicherungsfrei.
    (dann aber mit grünem Kennzeichen)

    Gruß Thomas

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  • Iss natürlich richtig zugelassen mit Grün



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    • Offizieller Beitrag

    Iss natürlich richtig zugelassen mit Grün

    Na dann stellt sich ja die Frage vom welcher einziehenden Behörde der KFZ-Steuerbescheid kommt erst gar nicht.

    Gruß Thomas

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  • Ist das Lastschrifteinzugsverfahren bzw die Einzugsermächtigung einfach übertragbar? Ich rede nicht davon, daß man seine Steuerschuld nicht mehr begleichen muss, sondern daß der Zoll nun einfach die Steuer einzieht. Die Einzugsermächtigung hat man ja dem Finanzamt ausgestellt und die ist von denen einfach an den Zoll übertragen worden. Hätte der Zoll nicht eine neue Einzugsermächtigung einfordern müssen?

  • Sieh es doch einfach mal so: Du hast ursprünglich dem zum Einzug Berechtigten, im Prinzip einfach dem Staat, die Einzugsermächtigung erteilt. Welche staatliche Stelle das schlußendlich ist, ist doch wurscht.
    Da die Kraftfahrzeugsteuer seit dem 01. 07.2009 keine Landessteuer mehr ist sondern eine Bundessteuer, ist der Zoll, der ein Teil der Bundesfinanzverwaltung ist, auch für die Einziehung der KFZ-St. zuständig, wie für andere Bundessteuern auch.
    Da der Empfangsberechtigte nicht gewechselt hat, ist auch Deine Einzugsermächtigung nicht übertragen worden :D

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Ich will es mal nicht hoffen, aber genau dieser Fall könnte sich bei mir u.U. ergeben, habe meinen Truck als LKW verzollen müssen...
    Falls es passieren sollte werde ich berichten... (hoffe aber mal nicht darauf!)


    Gruß Robert

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