Hallo ihr lieben Gleichgesinnten...
Ich bitte wiedermal um Hilfe. Es geht eigentlich um die Änderung der Felgengröße meines Chevy S10 Blazers andererseits gehts aber auch grundsätzlich darum ob es möglich ist dies auch durchzuführen??
Es hat mir leider niemand erklären oder bestätigen können ob ich richtig oder falsch liege....und Ziviltechniker kenn ich leider keinen den ich ohne Schock für diese Idee fragen kann.
ich fahre 235/75 R15 als eingetragene Originalbereifung. Darf ich zum Beispiel größere Felgen, ich sag jetzt mal direkt 22" Felgen mit Bereifung fahren, wenn der Gesamtdurchmesser der gleiche ist bzw. in der erlaubten prozentuellen Abweichung liegt???
245/35 R22 = 235/75 R15
So ich muss mich gleich korrigieren: Natürlich darf man das NICHT so ohne weiteres :to:
Angenommen ich würde ein Gutachten bekommen ( natürlich gibts für den Chevy kein Gutachten, aber eventuell von einem Audi Q7 oder LandRover zwecks Achslasten) und der Gesamtdurchmesser bleibt quasi gleich - würde ein Prüfer mir das eintragen oder mich fragen ob ich noch ganz richtig ticke :haumichweg: ?? Bin ich da am Holzweg von meiner Überlegung oder nicht?? Gibts Erfahrungswerte??
Bitte um Hilfe.
Danke im Voraus