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Falsche HSN und jetzt Pkw Steuer beim Lkw offener Kasten!!! Wie die HSN ändern lassen???

    • Offizieller Beitrag

    Moinsen :S


    Habe den Steuerbescheid für den "neuen Alten" K1500 Diesel... €2163,- gem §18(12) KfzStGes als Pkw bekommen.
    Im Teil 1 + 2 steht Lkw offener kasten, was ja auch verbindlich ist, ABER die HSN 1150 besagt Chevrolet Blazer S10...


    Alle mein C/K Trucks waren bisher 6-Sitzer un immer ohne Probleme Lkw besteuert, hatten HSN 1006 oder 1003.
    Wenns daran liegt möchte ich natürlich eine HSN1003/1006 eongetragen haben.
    Auch wenn ich mich morgen ans Fon hänge und Zoll und TÜV nerven werde, weiss einer von Euch was man dazu braucht?

    Alle reden vom Klimawandel.... ich mache ihn !!!
    Arne Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.


    K1500 6,5TD: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

  • HSN ist der Herstellerschlüssel, nicht der Typschlüssel. Die 1150 sagt nur, dass der Hersteller GM ist.


    Mein Blazer hat übrigens die HSN 1006. ;)


    Die Edith merkt noch an, konkret steht die HSN 1150 für GMC TRUCK/COACH(USA)...

    • Offizieller Beitrag

    Was interessant ist ist die TSN, das ist der Typ Schlüssel...

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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    Chevy Tahoe LPG
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    • Offizieller Beitrag

    TSN ist für die Besteuerung nicht wichtig wenn nur Nullen drin sind ... alles Nullen bei mir.


    HSN1150 lt.HSN Liste = Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. Blazer S10 Habe NICHTS über GMC Truck Coach USA gefunden :huh:

  • Die HSN ist für die Besteuerung ebenfalls unwichtig... Was du da hast ist eine Kombination aus HSN, also Herstellerschlüssel, und TSN, also Typschlüssel. Die sagt eben Blazer S10 aus.


    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

  • aber wonach wird denn dann besteuert


    besteuert wird nacvh Ziffer 5 und dem Gesamtgewicht, wenn LKW ist
    sonst nix bei Deinem Baujahr!

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • ups, der schnelle Oliver



    Aber die werden den LKW anzweifeln; erst recht, wenn Du jetzt, und das mußt Du, gegen den Bescheid Widerspruch einlegst.

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    • Offizieller Beitrag

    Das ist auch mein Kenntnisstand, darum wundert mich der Bescheid, denn gem §2 KraftStG ist die Aufbauart ja verbindlich...
    und das ist Lkw offener Kasten, und dem nach auch so zu versteuern...


    Morgen mal den Zoll befragen :hmm:

    • Offizieller Beitrag

    Meine Zulassungstante wird den Lkw nicht abstreiten, denn
    1. die steht auf die Kisten
    2. sie meinte schon bei der Zulassung, das ist klar ein Lkw
    3. sie ist gut aussehend und nett ;)

  • denn gem §2 KraftStG ist die Aufbauart ja verbindlich...


    wovon träumst Nachts???



    Meine Zulassungstante


    die hat mit der Besteuerungseinstufung nix zu tun!

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  • Danke Olli, habe die Datei auch gerade gefunden, aber wonach wird denn dann besteuert. ???


    Nach Groesse und Gewicht des Fahrers. :haha::haha:

    Ich moechte sterben wie mein Opa,schlafend und nicht schreiend wie sein Beifahrer

    Uns wuerde es viel besser gehen,wenn Adam und Eva Chinesen gewesen waeren,
    Die haetten den Apfel am Baum gelassen und die Schlange gefressen.

    2 LITERS IS A SOFTDRINK
    NOT AN ENGINE SIZE

    Hier wohnt der Chevy
    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.
    http://www.360norway.net/
    Hilsen fra Norge

  • Zitat

    denn gem §2 KraftStG ist die Aufbauart ja verbindlich...


    Nö, da steht "soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt".


    Und gucken wir mal zu § 18 Abs. 12:


    "Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."


    § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung sagt:


    "2a) Als Personenkraftwagen gelten auch:


    1. Geländefahrzeuge und andere Fahrzeuge mit drei bis acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, die der Klasse N1, Aufbauarten BA oder BB, nach Anhang II Abschnitt C Nr. 3 der Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 42 S. 1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2005/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 (ABl. EU Nr. L 309 S. 37), entsprechen;


    2. Mehrzweckfahrzeuge, entsprechend Aufbauart AF, die nach Anhang II Abschnitt C Nr. 1 der Richtlinie 70/156/EWG nicht als Fahrzeuge der Klasse M1 gelten;


    3. Büro- und Konferenzmobile, entsprechend der Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern für die Erhebung von Daten nach der Fahrzeugregisterverordnung.


    Die genannten Fahrzeuge gelten dann als Personenkraftwagen, wenn diese vorrangig zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind. Das ist insbesondere der Fall, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs."


    Der dann anzuwendende § 9 Absatz 1 Nummer 2 ist dann Pkw-Steuer...


    Gute Nacht dann erstmal!

    • Offizieller Beitrag

    Moin,


    danke für die Antworten, also das "alte Ermessensspielchen" :cursing:


    Zoll hat heute Feiertag , also kann ich erst nächstes Jahr die Spiele eröffnen.


    Es gibt ja genug C/K1500 (ext.Cab short bed) mit der Lkw-Besteuerung, auch im Forum wird der Eine oder Andere sein.
    Mal sehen ob das irgendwie helfen kann :huh:


    Nu erstmal den anderen Papierkram auf die Reise schicken....


    ...guten Rutsch euch allen :beer:

  • Deshalb haben die allermeisten ja auch ihre Rückbank ausgebaut und die Sitzplätze ausgetragen um eine LKW Zulassung zu bekommen bei ext cab Short bed !
    Weil dann die Berechnung wieder passt...

  • Mir ist irgendwie neu das Die HSN TSN was mit der Besteuerung zu tun hat.


    Ich hatte zwar noch nicht all zuviel damit zu tun, jedoch meine ich mich erinnern zu können, das die Aufbauart im Schein/Brief die
    Maßgebende Rolle spielt.


    HSN und TSN besagen ja nur Hersteller und Modell.


    Als Beispiel:


    Kai Keeper und ich haben beide den gleichen Chevy und damit auch (fast) identische HSN TSN. Dennoch rennt meiner
    als "PKW Kombi" und seiner als "LKW".


    Dies hat damit zu tun das er beim TüV war und den Wagen als LKW (Trennwand und ausgebaute Sitze [Also ladeflächenanteil größer als Personenanteil]) vorgeführt hat.
    Somit wurde im seinen Schein die Aufbauart "LKW geschlossener Kasten" eingetragen.


    Damit isser zur Zulassung, die haben das dementsprechend anerkannt und so wurde dann auch das Besteuerungsformular
    verarbeitet.


    Das Finanzamt verarbeitet ja nur das, was es vonner Zulassung bekommt

    Chevy Van G20
    BMW E46
    Mercedes CL 200
    VW T6
    Honda Magna VF750 Custom
    Zephir 750

    • Offizieller Beitrag

    @ Domm: Das mit der Stzbank wird auch so vorgenommen...


    @ ExxxE: Das mit TSN HSN hat sich schon geklärt, da hatte ich etwas falsch verstanden.
    Lkw offener Kasten steht ja im Schein.
    Aber das macht jetzt alles der Zoll, das FA hat da nix mehr mit zu tun. Also führe ich den Truck kommende Woche bei meinem Hauptzollamt vor,
    OHNE Sitzbank hinten, und werde sehen ob noch Auflagen kommen.

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