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Ausnahmegenehmigung - Fahrverbot LKW + Trailer am Sonntag...???

  • moinsens gemeinde,


    hat das zufällig schon mal jemand beantragt?


    hintergrund ist, das wir mit der clubtranse (LKW, geschlossener Kasten) plus trailer UND rennerle drauf an einigen wochenenden durch die republik fahren wollen.


    und da die events meist am we sind fahren wir am SONNTAG wieder nach huss - und da greift wohl das fahrverbot für lkw MIT hänger :!:


    bin schon seit heut morgen mit dem bag und dem amt für öffentliche ordnung hier in kölle am telen - aber jeder schiebt die verantwortung von sich... :rolleyes:


    vill hat ja einer so eine genehmigung beantragt und bekommen...oder kennt sich im behörden-dschungel aus... :hmm:


    leeven jruß
    onkel bob

    ...es ist nicht so wie du denkst...

  • In den meisten Bundesländern gilt die Ausnahmeregelung, dass Lkw bis 3,5t zGG mit Anhängern (ein Hänger ist was anderes) zu Sport- und zu Wohnzwecken doch fahren dürfen.


    Generelle Ausnahmegenehmiguing vom Amt wirst Du nicht kriegen. Privatpersonen (und als solches gilt auch euer Club) kriegen das nur im begründeten Einzelfall und für jede Fahrt mit einem neuen Antrag. Stückpreis 200-300€. (zumindest bei uns hier)


    Also im Netz die Liste der Ausnahmen suchen und los.
    Ups, der Thomas war doch mal ganz fleissig ...... guggsduh:
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  • Diese Regelung wird unterschiedlich gehandhabt und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden...... :kopp:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Also wenn ich mich recht entsinne, gilt dieses nur für den gewerblichen Güterverkehr.
    Privatumzüge, Pferdetransporte o.ä. dürfen ihre Fahrzeuge ja auch bewegen. solange es nicht Gewerblich ist.


    100% sicher bin ich da jetzt aber momentan auch nicht, weil sich ja ständig etwas ändert.

    Gruß Micha :headbang:

    Behandel jedes Problem wie es ein Hund tun würde....

    wenn du es nicht essen kannst oder damit spielen,

    dann Pinkel drauf und gehe weiter.....


    *Sollte ich das Zeitliche segnen,

    möchte ich mit dem Gesicht nach unten begraben werden......

    das die, die es vergessen haben, mich noch am Arsch lecken können...... !!!

    :wegrenn:

  • In den meisten Bundesländern gilt die Ausnahmeregelung, dass Lkw bis 3,5t zGG mit Anhängern (ein Hänger ist was anderes) zu Sport- und zu Wohnzwecken doch fahren dürfen.

    Das ist falsch, zwischen Anhänger und Hänger gibt es keinen rechtlichen Unterschied.
    Offiziell spricht man vom Anhänger, in mancher Umgangssprache vom Hänger.


    Onkel Bob
    Hier in NRW kein Problem, schau in den Erlass:

    • Offizieller Beitrag

    BOAH für was wird in BEITRAG 2 (dieser Link von Gregor: Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. ) auf die gesammelten Werke (HIER IM FORUM) ALLER in DE zur Verfügung stehenden Erlasse verwiesen, wenn dann genau das als neueste Erkenntnis nochmal gepostet wird ??


    Sach mal seit ihr nun schon zu faul nen Link der INNERHALB des FORUMS verweist anzuklicken ?


    In dem Thema DORT Steht ALLES drin auch zu den Ausnahmeregelungen zu Pferdekutschen, Booten usw usw usw usw.


    :kopp::kopp:

    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

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  • Sach mal seit ihr nun schon zu faul nen Link der INNERHALB des FORUMS verweist anzuklicken ?

    Nicht zu faul, Thomas, zu rechthaberisch :pinch: .
    Guggsduh, es ist der Mike, der das geschrieben hat 8| War doch klar, das sowas kommt :wacko:



    Das ist falsch

    Das ist nicht falsch, sondern eine Form von Humor; ein Wortspiel eben. Aber es gibt Zeitgenossen, die kapieren noch nichtmal das ;(



    @ bone: nein Micha, es ist leider tatsächlich so präzise, wie es in der Verordnung steht. Also nur Wohn- und Sport-Zwecke. Ich darf noch nicht mal am Sonntag mit einem Fohlen oder einer Zuchtstute zu einer Fohlenschau fahren, weil das kein Sportzweck ist. 8)
    Und private Umzüge geht schonmal garnicht.



    Ein Einlenken der Bundesländer, die sich noch nicht nach der Verordnung richten, gibt es auch nach neuerster Umfrage nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    Naja,vielleicht ist der Mike noch nicht in dem richtigen Alter,um zu wissen was ein "Hänger" ist. :D

    :haha::rofl::rofl2:

    Gruß Thomas

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  • die genehmigumgen stellt der landkreis aus und nicht das BAG oder die polizei. im weiteren gilt das fahrverbot für gewerblichetransporte.

  • Naja,vielleicht ist der Mike noch nicht in dem richtigen Alter,um zu wissen was ein "Hänger" ist. :D

    :haha::rofl::rofl2:



    Sag ihm doch das nen ANhänger hinters Auto kommt und manche nen Hänger in der Hose haben :1007:


    Nach § 30 Abs. 3 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse (zGM) sowie für Lkw mit Anhänger in der Zeit von 0 bis 22 Uhr an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot. Für Lkw mit Anhänger gilt keine Massenbegrenzung. Die genutzten Fahrzeuge müssten demnach Lkw darstellen, um unter das Fahrverbot zu fallen. Die StVO selbst enthält keine gesetzliche Definition des Begriffs „Lastkraftwagen“. Der Vorschrift liegt die Definition im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zugrunde. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 PBefG). Bei der Beurteilung, ob ein Lkw in diesem Sinne vorliegt, sind die Eintragungen in den Zulassungsbescheinigungen, die im Rahmen des Zulassungsverfahrens nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ausgestellt werden, nicht maßgeblich; sie stellen lediglich ein Indiz dar. Denn diese Eintragungen bestätigen nur, dass das Fahrzeug betriebssicher ist und am Straßenverkehr teilnehmen darf.




    Wie würde das Aussehen Wenn man eine LKW laut der Zulassungsbescheinigung und die Erbsenzähler vom Zoll :fuck: :vogel: ihn als PKW versteuern ? Ist es dann LKW oder PKW :lol2:

    • Offizieller Beitrag

    Wie würde das Aussehen Wenn man eine LKW laut der Zulassungsbescheinigung und die Erbsenzähler vom Zoll :fuck: :vogel: ihn als PKW versteuern ? Ist es dann LKW oder PKW :lol2:

    DAS ist die heisse Frage deren Gerichtsverfahren noch niemand geführt hat.

    Gruß Thomas

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  • Zitat

    Wie würde das Aussehen Wenn man eine LKW laut der Zulassungsbescheinigung und die Erbsenzähler vom Zoll :fuck: :vogel: ihn als PKW versteuern ? Ist es dann LKW oder PKW :lol2:

    DAS ist die heisse Frage deren Gerichtsverfahren noch niemand geführt hat.


    Wahrscheinlich weil es keinen Sinn macht? Zulassungsrechtlich bleibt auch ein wie ein PKW besteuerter LKW ein LKW...


    Gesendet von meinem XT1052 mit Tapatalk


  • Aber laut Besteuerung ist der Hauptzweck des Fahrzeuges Personen Beförderung also wäre es ja KEIN LKW mehr :closed:

  • aber laut Stvzo ist die Fahrzeugdefinition im Fahrzeugschein geklärt, also ist ein PU ein LKW ;) um es mal auf deinen Fall zu münzen Christian

    Alles was ich von mir gebe, sollte mit einer gesunden Portion Verstand durchgelesen und hinterfragt werden.
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    Gruss emil@me



  • Kommt meiner Meinung nach darauf an,wie schwer die Personen sind die transportiert werden ;)

  • Im April 14 mussten wir am Sonntag bis fast Mitternacht auf den AbschleppLKW warten, da er erst um 22 Uhr starten durfte, eben wegen LKW Fahrverbot.


    Vor vielen Jahren, als man Geländewagen noch als LKW zulassen konnte, wurden die mit Wohnwagen oder Trailfahrzeug auf dem Anhänger regelmäßig abkassiert. Da war nix mit privat ist frei

    Tahoe 2008 Z71 mit Femitec Gasanlage
    Magirus M160R81 (Bus)

    Can Am Bombardier Outlander XT 650 (The Beast)

    Jeep Cherokee 4.0 (ist Eva's Auto...ich darf nur reparieren)
    Trailblazer EU Modell BJ 2001
    Jeep Grand Cherokee 5.2
    Range Rover V8
    Jeep Cherokee 4.0 Limited
    Passat Variant Synchro
    Audi 80 Quattro
    Grand Wagoneer 5,9
    Unimog 404S

  • Abschlepper sind aber eigentlich selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die einer Ausnahme unterliegen und nicht solchen Einschränkungen :huh:

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    Gruss emil@me


  • Abschlepper sind aber eigentlich selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die einer Ausnahme unterliegen und nicht solchen Einschränkungen :huh:


    öhm ... nicht ganz so richtig. SfAMs sind die nur, wenn sie die Fahrzeuge am Kran oder der Brille haben. Die "Auflader", wie heute meist üblich, sind Transport-Lkw.. Und dann ist bei 7,5t halt Schluss.
    Ein Freund von mir fährt beides. Sonntags geht es nur mit Brille raus.

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