Hallo zusammen!
ich dachte nun, da ich das Scheinwerferproblem und diese blöde Ausnahmegenehmigung fürs Lenkschloß (warum auch immer das was drin ist nicht gilt...) gelöst und erhalten habe, ich hätte alles zusammen zwecks Zulassung...ABER NEIN jetzt will mir die DEKRA die Anhängekupplung nur zu Rangierzwecken eintragen, WEIL sie nicht wissen was das Auto an Anhängelast gebremst und ungebremst haben darf (steht normalerweise unter O1 und O2 in der Zulassung aber war in meinem Datenblatt nicht drin...)
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Ich soll also diese Zahlen beschaffen, dann wäre alles gut ( ist zwar ein Typschild mit allen Massen an der Kupplung aber das wäre ja nur für die Kupplung und nicht was das Fahrzeug haben darf...)
Könnt ihr bitte mal nachschauen, wenn ihr ne Anhängekupplung habt, was bei Euch da in der Zulassung steht ? Und mir bitte schreiben...dann könnte ich nach über drei Monaten endlich mal das Auto zulassen und auch mal nen Anhänger ziehen...
Vielen Dank im Voraus !
Das Bild im Anhang ist das Typschild von der Kupplung mit den Anhängelasten was sie darf.