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Eintragung Höchstgeschwindigkeit

  • Hallo Leute,


    hab n bisschen die Suche bemüht, aber auf die schnelle nix gefunden, oder auch falsch gesucht?


    Fahrzeug: 2002 Suburban, k2500, 496 vortec, US Modell


    Höchstgeschwindigkeit eingetragen 190. Reifen emzufolge "H".


    tatsächliche Häöchstgeschwindigkeit 160, hab mit nem Programmer auch mal ausgelesen, ist tatsächlich auf 100 mls begrenzt. schneller fahre ich nie, will ich auch nicht mit dem Schiff.
    Bislang war mir das egal, hatte M+S Reifen drauf, im Oktober neue gekauft und gefahren bis Folgejahr Oktober, dann wieder neue. Kleber an der Windschutzscheibe M+S = 160 kmh


    So weit so gut, nur habe ich nun 2 Gründe die Höchstgeschwindigket abändern zu lassen auf die tatsächliche erreichbare.


    1. neues Gesetz was Reifen und M+S angeht in wenigen Jahren
    2. Habe günstig einen 2. Satz Felgen geschossen und möchte nun doch im Sommer schöne Reifen ohne M+S fahren. Die auswahl ist aber sehr begrenzt beim Geschschwindigkeitsindex "H".



    bei eingetragenen 160 kmh hätte ich die Möglichkeit auf "Q" zu gehen, was die auswahl an Profilen, speziell Strasse erheblich erhöht.


    Geht das ohne Probleme? Theoretisch kann Prüfer ja mit eingeschaltetem Navi ne Runde drehen, das Einsetzen des Begrenzers bei Tacho 158 ist gut spürbar. Unbegrenzte Strecke ist wenigem km entfernt.


    bedankt :)

    17. Ebenweiler US Car Treffen vom 30.06-02.07.2023 in Ebenweiler

  • Ob es so einfach ist den Prüfer mit Navi ins Auto zu setzen?!?!


    Als ich vor zwei Jahren eine Tachoangleichung gemacht habe, hat mir der TÜV gesagt ich brauche ein Protokoll einer Firma (zB BOSCH). Habe mir dann ein Protokoll organisiert die der Bosch Dienst dann nach einer Testfahrt ausgefüllt und bestätigt hat.

  • Nicht jeder Prüfer hat für solch ein Gutachten die Qualifikation, noch weniger die Lust, aber grundsätzlich ist das kein Problem.


    Du kannst bereits jetzt "T" Reifen fahren. Die eingetragene Höchstgeschwindigkeit im Schein ist für die Reifenwahl maßgeblich, nicht die Reifengröße mit Index.
    Das gilt übrigens auch für die Traglast.

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Kann dein Programmer nicht ein Gutachten raus lassen, das bestätigt wird das er auf 160 begrenzt ist und lässt es dann im schein ändern :hmm:

    grüße Gary

  • das Thema interessiert mich auch.
    Wie kann ich eine abweichende Höchstgeschwindigkeit eintragen lassen wenn das Fahrzeug die tatsächlich eingetragene Höchstgeschwindigkeit gar nicht erreicht?
    Wie geht das mit dem oben erwähnten Bosch Formular?

    The Cowboy rides away

  • kann im moment noch nichts abschliessendes dazu sagen, da ein gtü prüfer in der werkstatt mein auto abgenommen hat. und die dürfen so was wohl nicht machen, wenn es dazu keine herstellerbescheinigung gibt (hab ich nicht). ebenso wohl die dekra, darf das auch nicht. zumindest ist das laut aussage dekra, der mir im rahmen eines WGA auskunft gab, in ba-wü so.



    die regelung könnte aber wohl 2019 oder 2020 in ba-wü fallen, sagte der kollege der gtü zu mir. er selber sehe absolut ein problem darin, meinte er, eine fahrt mit dem auto mit navi zu machen und dazu noch per programmer den nachweis über die v-max zu bekommen, wenn er es denn dürfte. er war auch der ansicht, dass das wohl für einen kollegen vom tüv kein thema sein sollte, wenn der wille dazu besteht.

    17. Ebenweiler US Car Treffen vom 30.06-02.07.2023 in Ebenweiler

  • [...] er war auch der ansicht, dass das wohl für einen kollegen vom tüv kein thema sein sollte, wenn der wille dazu besteht.

    Ich muss gestehen ich kenne die Strukturen dieser ganzen Prüfgesellschaften (oder sollte man besser Seilschaften sagen?) nicht, aber wenn ich in solchen Zusammenhängen immer "Wille" lese, bekomme ich das Kotzen. Wenn das beschriebene Prüf-Prozedere also a) definiert und b) für einen TÜV-Menschen erlaubt ist durchzuführen, da hat da kein "ich will oder ich will nicht weil mich die Alte heute früh nicht rangelassen hat" zur Diskussion zu stehen.
    Auch dort muss man doch nötigenfalls eskalieren können bzw. auch ein TÜV-Standort wird irgendjemandes höhergestellten Weisungen unterliegen?

    Ich mag meine Autos wie meine Frauen: lieber saugend als zwangsbeatmet!

  • AlexS: ich finde deinen beitrag emotional und unsachlich.


    der prüfer ist für das verantwortlich was er einträgt. wenn er eine herstellerbescheinigung hat, dann kann er sich i.d.r. drauf verlassen, dass das geprüft und abgesegnet ist. hat er sie nicht, trägt er die verantwortung.


    wenn er der ansicht ist, dass er vor ort keine gewissenhafte prüfung durchführen kann, dann obliegt es doch seinem gewissen und seiner verantwortung, auch mal "nein" zu sagen? in meinem fall würde ich (deine forderungen vorausgesetzt) den prüfer ja sonst dazu zwingen, mit einem ihm fremden fahrzeug mit 3 tonnen leergewicht die höchstgeschwindigkeit im öffentlichen strassenverkehr auszuloten, ohne zu wissen, ob das fahrzeug überhaupt verkehrstauglich ist (ausser die eintragung findet im rahmen einer HU statt).


    nicht gewissenhaftes arbeiten kann im bereich kfz teilweise sehr unangenehme, evtl. sogar tödliche folgen haben für den anwender. ich kann verstehen, wenn ein prüfer sagt, dass er ein thema gar nicht prüfen will. wenns auch doof ist für mich dann.

    17. Ebenweiler US Car Treffen vom 30.06-02.07.2023 in Ebenweiler

  • Prinzipiell ist der Sachverständige vom sei es TÜV, Dekra oder wie Sie alle heißen, Dienstleister! Dienstleister in meinem Auftrag. Je mehr Befähigungen der Sachverständige hat, desto höher sein Verdienst. Und i.d.R ist dieser auch dazu angehalten, seinen kompletten Umfang abzuleisten! Das ist kein wünsch dir was, weder für uns noch für die!!! Also anrufen, Termin machen für Geschwindkeit!!! Jetzt kommt das ABER: Wie auch bei der HU, liegt es im Ermessen, ob etwas i.O. ist oder nicht. So sind wir als Betreiber unserer Fahrzeuge dafür verantwortlich, die Prüfung so gut es geht vorzubereiten. Und wenn dem Sachverständige dann etwas missfällt, legt er es als schlechte Vorbereitung oder oder oder aus.
    In wieweit beim TÜV auf den Rollenprüfständen die Höchstgeschwindigkeit ermittelt werden kann, weiß ich nicht. (Sollte gehen, da mein Roller mal 117 aufm Prüfstand brachte)


    Vielleicht sollte man mal zum Hörer greifen, dort anrufen, und das abklären, oder direkt mal hinfahren und die gesamte Sachlage erklären, wegen Reifen etc.



    Kleiner Hinweis:
    Die haben etwa alle 2-3 Monate nen Erfahrungsaustausch mit mehreren Niederlassungen. Könnte man ja dort mal besprechen, wie das wo anders vielleicht gehandhabt wird.

  • Hi, reicht es nicht aus wenn du auf einen Leistungsprüfstand fährst? Die geben auch die Höchstgeschwindigkeit an. Frag mal beim Tüv an ob das Dokument ausreichend ist?

  • Emotionen ändern aber nix an den Fakten, argumentierte ein Prüfer so wie du es beschreibst wäre meine Gegenargumentation klar:
    - Ist der Antriebsstrang / Fahrwerk serienmässig? --> Wenn ja, hat der Hersteller selber schon getestet daß das Fahrzeug bei vMax nicht plötzlich auseinanderfällt
    - Hat das Fahrzeug eine gültige HU? --> Wenn ja, kein Grund nicht vMax zu fahren, denn wenn ich recht erinnere sind die Prüfgesellschaften genau dafür da, die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge zu prüfen (was sie mit exorbitanten Stundensätzen entlohnt bekommen!)


    Ich habe nichts gegen technische Bedenken, genau dafür ist der Mensch Ingenieur und wird entsprechend bezahlt, aber ein "ich hab keinen Bock weil es evtl. aufwändiger werden könnte" ist m.E. nicht akzeptabel. Kann ich meinen Kunden auch nicht sagen.


    Wobei ich hier tatsächlich keine emotionale Diskussion lostreten wollte, sondern vielmehr kritisch hinterfragen wollte..... das ist nen Dienstleistungsgeschäft, Geld gegen Beratung / Unterstützung! Wenn derjenige den ich dafür bezahle die Qualifikation hat (so wie Gregor schrieb) aber nur den (Mehr)Aufwand scheut, kann das so nicht sein.

    Ich mag meine Autos wie meine Frauen: lieber saugend als zwangsbeatmet!

  • Hm :denk: , kann sein dass ich das was zu einfach sehe. Wenn aber ein externer Prüfstand die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit misst und dokumentiert und diese auch noch geringer ist wie die vom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit, sehe ich da gute Chancen das es eingetragen wird. Oder :hmm:

  • @ I Need Money
    Das wäre super wenn Du mal bei den NL Leitern nachfassen würdest wie die Rechtslage da ist.


    Ich bin der Meinung, dass die Infos hier mehr oder weniger eher "so halber" sind. Nichts konkretes.
    Ich gebe mal ein konkretes Beispiel:
    Mein Lincoln Mark III ist mit 215 km/h eingetragen und hat V Reifen. eigetragen. Sämtliche Literatur zum Fahrzeug spricht von 205 km/h. Manchmal sogar nur 200 km/h.
    Aber um genau dieses "Mehr" ist ja kriegsentscheidend bei dem Speed Index der Reifen und damit auch die Verfügbarkeit von Pneus.
    Ob der Mark III tatsächlich auf einem Prüftstand die 215 km/h erreicht, würde ich nicht ausschließen wollen. Die 460er Maschinen unkrastriert laufen schon gut.
    In der Realität auf der Autobahn sieht das anders aus. Zum einen macht das Fahrwerk wohl nicht mit und zum anderen haben wir ja auch noch einen cw Wert wie ein Backstein.
    Ungeachtet dessen hat mein TÜV Prüfer gesagt, dass er nur bis 130 km/h versichert sei auf einer Testfahrt. Also bringt das nix.


    Abzuklären wäre mE mithin, ob es TÜV/DEKRA oder sonstwas Prüfer gibt, die in der Lage sind, eine abweichende V Max einzutragen und wie das tatsächlich gemacht wird.
    Wenn das jemand rechtsverbindlich klären könnte, wäre vielen geholfen.
    Es gibt ja viele Coupes, die die 210 oder 215 km/h laut Eintrag laufen. Siehe z.B. Buick Riviera oder die hochgezüchteten MOPARS.
    Allesamt haben die Problem früher oder später, Reifen mit V Index zu bekommen.
    Die Gesetzeslage ist da wohl ziemlich eindeutig: M+S Kennung hat 09/2024 ausgedient. Dann gilt nur noch der "Sommerreifen" Speed Index und ein Downsizing ist nicht mehr möglich.
    Und wer hat da Lust drauf, abenteuerliche Maßnahmen zu machen wie z.B. Drehzahlbegrenzer, Anschlag Gaspedal, Anschlagplatte Vergaser und so Käse einzubauen oder im Sommer mit Schneeflocken Reifen rumzugfahren.
    Und auch da haben wir wieder das Ausgangsproblem, dass da ein Prüfer her muss der mit dem Navi eine V-Max ermitteln muss.
    Also: Es beseht Handlungsbedarf. Weggucken und denken, "Mich triftt´s schon nicht!, wird wohl zumindest in der Luxury Class Fraktion auch bei GM wie bei Ford und Mopar nicht zielführend sein.


    Also meine Bitte: Wer Kontakte hat, hier das Anliegen prüfen zu lassen, möge das Bitte tun und hier berichten. Vielen Dank.

    The Cowboy rides away

  • Hm :denk: , kann sein dass ich das was zu einfach sehe. Wenn aber ein externer Prüfstand die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit misst und dokumentiert und diese auch noch geringer ist wie die vom Hersteller angegebene Höchstgeschwindigkeit, sehe ich da gute Chancen das es eingetragen wird. Oder :hmm:

    in meinem fall wäre die fahrt zu einem prüfstand weit aufwändiger als ein fahrtest. ist aber jetzt im augenblick auch nicht die vordringliche sache für mich, deswegen betreibe ich es gerade nicht mit nachdruck. wenn es dann so weit ist, dann rufe ich da mal an und hole mir telefonisch auskunft was ich benötige oder ob es mit einer fahrprobe auch ok ist.


    die frage hatte ich gestellt, weil im nov. eh termin für die hu war und ich es in dem rahmen eintragen lassen wollte. da aber die gtü an dem tag in der werkstatt war, hatte es sich vorläufig erledigt.

    17. Ebenweiler US Car Treffen vom 30.06-02.07.2023 in Ebenweiler

  • @ I Need Money
    Das wäre super wenn Du mal bei den NL Leitern nachfassen würdest wie die Rechtslage da ist.

    Der NL Leiter bringt da leider rein gar nichts! Der hat Grundahnungvon der Materie, kann mit Verordnungen um sich werfen... . Aber tiefer rein ist nicht. Die sind auf anderen Gebieten sehr klug.


    Ich hab ja den TÜV Nord ZÜS an der Hand Tag täglich. Da denkt man ja, wunderbar, für meinen Karren bekomm ich alles ran! Pustekuchen!!! Seit drei Monaten versuche ich beim Thomas, Teamleitung gebäudetechnik, anhängelast für den Chevy zu bekommen. Entweder er kümmert sich nicht drum, weil er mich auch immer wieder vertröstet, oder er ist einfach zu ... zu beschäftigt.


    Ach scheisse, ich Versuchs morgen mal. Meld mich wieder.

  • Meiner Erfahrung nach tun sich die TÜV Prüfer leichter, wenn diese einen Wisch vorgelegt bekommen, auf denen etwas bestätigt ist. Dann haben die weder zusätzliche Arbeit und man kann wohl einfacher mit dem Finger auf einen anderen zeigen, wenn etwas hinterher nicht passt... Bei mir damals mit der Tachoangleichung hat ein ausgefülltes, gestempeltes und unterschriebenes Protokoll vom BOSCH Dienst gereicht.


    Ich könnte mir vorstellen, dass du mit einer Bestätigung vom BOSCH Dienst oder Vertragshändler auch eine andere Vmax eingetragen bekommst, zumal wenn die vorher höher war als danach. In die andere Richtung müssten ja noch diverse andere Sachen geprüft werden. Einfach mal mit den verschiedenen TÜV Stellen sprechen.

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