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Rechtsfrage zum Rücktritt vom Kaufvertrag

  • Frage: kann ein Verkäufer vom Neuwagenkaufvertrag zurücktreten ?



    Sorry wegen der Unhöflichkeit, aber um möglichst von vorn herein unnötigem Gelabere vorzubeugen, habe ich die eigentliche Frage mal vorangestellt.
    Welche Rechte unter welchen Bedingungen der Käufer eines Fahrzeuges hat ist mir bis ins Detail hinlänglich bekannt. Habe aber gerade den umgekehrten Fall, sprich der Verkäufer will sich aus der Verantwortung ziehen und den Kauf rückgängig machen, und davon überhaupt keine Ahnung.


    Deshalb nochmal die Frage an hoffentlich viele Kaufleute und Rechtsverdreher hier:
    Kann ein Verkäufer einen (Kfz-) Kaufvertrag gegen den Willen des Käufers rückgängig machen??? - Wenn ja, welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein?? Falls es Unterschiede gibt: in diesem Fall sind beide Vertagspartner gewerblich.


    Falls jemand dazu eine fundierte Antwort geben kann, würde mich das freuen.
    (hätte, sollte, könnte, "war bei mir mal...." hilft mir nicht weiter, also bitte nicht!)


    Dankeschön im Voraus.

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  • da kann ich Dir als gelernter Kaufmann klar zu sagen: Ja, das geht. Wenn auch nur selten und/weil streng geregelt.


    Kurz und plump gesagt:
    Der Kaufvertrag kommt zwischen Käufer und Verkäufer zustannde und ist natürlich rechtlich bindend. Die Aufgabe des KÄUFERS ist u.a fristgerecht zu zahlen, die Aufgabe des VERkäufers ist, die im Vertrag geregelte Leistung zu erbringen. Und DA liegt der Knackpunkt.... wenn der Verkäufer die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbringen kann, so kann er zurücktreten. Aber Achtung: der Verkäufer kann erstmal grundsaätzlich drauf bestehen nachzubessern, der Verkäufer muss den Nachweis bringen, dass dieses für ihn "unmöglich" ist und nicht vorhersehbar war. Erst dann - und meisstens landet sowas dann wegen der Klärung vor Gericht - kann der Kaufvertrag aufgelöst werden.
    ich hatte in München einen Kollegen, der ein Auto mit 3000 Euro anbezahlt hatte (Neuwagen), wo dann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, weil er die im Vertrag zugesicherten Leistungen wider erwarten nicht erbringen konnte und auch eine Nachbesserung nicht möglich gewesen wäre. Was damals genau der Hintergund war, weiss ich leider nicht. Aber ja, sowas geht grundsätzlich.
    P.S.: Schadensersatz ist dann auch ggfs. möglich, den der Verkäufer wegen Nichterfüllung zahlen muss.


    Darf man fragen was genau der Grund für die Frage ist? Wie ist da der Sachverhalt?


    LG

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Hallo Gregor,


    ergänzend zu Rene´s Ausführung noch der Hinweis, dass sich auch der Verkäufer schadenersatzpflichtig macht, sofern er die zugesicherte Leistung nicht erbringen kann und dir schon Kosten entstanden sind (z.B. Anreise, Hotelkosten, Anzahlung geleistet -> entgangene Verzinsung usw.)

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    Gute Frau, geben Sie mir ein Diablo-Sandwich und einen Dr.Pepper und das bitte hurtig! Ich bin in einer gottverdammten Eile!"


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  • So wie ich das verstehe geht es um ein Rechtsgeschäft zwischen Kaufleuten. Falls dem so ist, gelten besondere Bestimmungen, auch des Handelsrechts. Und natürlich BGB, und AGB falls vereinbart. und und und... Also erstmal grundsätzlich nicht, kein Rücktritt oder dergleichen. Punkt. Aber...
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    Chevy Van G20 Bj. 94, BRC Just

  • Vielen Dank für die Antworten. Damit habe ich zumindest schonmal eine Idee bzw. Anhaltspunkt, wohin sich das entwickeln könnte und wann ich mir professionellen Beistand organisieren muß.



    @Knut: Nein, nur der Landmaschinenhändler gilt als Kaufmann, der Landwirt ist nur einfacher Gewerbetreibender. Das gilt sicher nicht als Kaufman.
    Trotzdem Danke.




    Darf man fragen was genau der Grund für die Frage ist? Wie ist da der Sachverhalt?

    Kurz umrissen: mein Nachbar und ich haben je einen neuen Trecker bei diesem Händler gekauft. Die beiden Trecker sind komplett identisch, auch Ausstattung und Zubehör.


    Wir beide Käufer haben mehrere Mängel nach der Auslieferung festgestellt, die, wenn auch zäh und sehr zeitverzögert und mit vielen zusätzlichen Pannen behoben wurden.
    Ein Mangel ragt allerdings deutlich hervor und ist leider objektiv aufgrund fehlender Meßmöglichkeiten schwer zu erfassen: mein Schlepper hat schlicht zu wenig Leistung. DAS ist im direkten Vergleich (Treckerrennen auf dem Dorf 8o ) sogar nachweisbar.


    Der Händler ignorierte das aus irgendeinem Grund. Der Schlepper stand nach meiner schriftlichen Mängelanzeige und Fristsetzung zwei Wochen in seiner Wewrkstatt. Da stand er aber nur rum. Ein Geselle gab gestern zu, dass sich niemand um das Problem gekümmert hat. ;( (vor Gericht wird er das aber sicher nicht wiederholen, fürchte ich)


    Bin vorher zur Abnahme eingeladen worden und bei einer Probefahrt zusammen mit dem Händler, habe ich wieder den Leistungsmangel festgestellt und bemängelt und jetzt plötzlich gab der Händler dies auch zu (leider nur mündlich unter vier Augen). Auf meine spätere nochmalige ausdrückliche Nachfrage kam die Antwort, jaaa, das ist nicht normal so. - Soweit so schlecht.


    ABER : im gleichen Atemzug kam der Satz, fast beiläufig - "wenn wir das nicht hinkriegen und der Kundensdienst auch nicht, dann behalten Sie einfach ihren alten Schlepper und ich behalte den neuen" - "er trete dann zurück".


    Der Schlepper steht also immer noch in der Werkstatt und ich könnte wetten, daß sie wiederum nichts daran prüfen testen checken sondern einfach erstmal Zeit verrinnen lassen.
    Wir hier werden das Gefühl nicht los, dass er mich als Kunden los werden will. Ok, das trifft inzwischen auch auf mich zu, aber ich will diesen(oder genau so einen) Schlepper haben ..... aber bitte ohne Mängel.


    Wie auch immer. Es scheint, er legt es hinter verschlossener Werkstatttür darauf an, die "Nicht-Behebbarkeit" des Mangels zu beweisen. - Dann käme er ja, wenn ich das richtig verstanden habe, aus dem Vertrag raus, oder?
    Was ich nicht verstehe ist, dass er sich den Schuh anzieht. Der Trecker hat schließlich 3 Jahre Werksgarantie, da könnte er doch den Hersteller heranziehen.



    Nun gut, soviel zu "kurz umrissen" :D . - Ihr merkt schon, ich bin etwas angep--st.
    Aber danke für zuhören ... öhm, lesen. - Und nochmal danke für die Antworten.

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  • Es scheint, er legt es hinter verschlossener Werkstatttür darauf an, die "Nicht-Behebbarkeit" des Mangels zu beweisen

    damit wird er kaum Erfolg haben. (aber naja, Recht ist was der Richter will) :) Das Werk fertigt bestimmt noch andere Schlepper also eine Serie davon, oder hast Du GENAU DIESEN erworben? Also DIESEN besichtigt und gekauft....Nur mal so als Hinweis....wenn es eine Kaffemaschine wäre....aberToleranzen gibt ess überall...

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    Chevy Van G20 Bj. 94, BRC Just

  • ..... oder hast Du GENAU DIESEN erworben? Also DIESEN besichtigt und gekauft....

    Nein
    Das ist wie beim Neuwagen Kauf. Man entscheidet sich für ein Modell und die Ausstattung und bekommt dann nach ein paar Wochen/Monaten ein entsprechendes Fahrzeug geliefert.


    Im Kaufvertrag steht auch keine VIN, erst in der Rechnung.

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  • Hallo Gregor,


    ich stimme dem juristischen Teil der schon geschrieben wurde zu.


    Aber:
    Wenn Du das Gefuehl hast das der Haendler nicht nachbessern will oder ueberfordert ist und Du den Traktor haben willst, dann wuerde ich mal beim Hersteller nachhaken. Ein Anruf da mit einer leicht Verzweifelten Grundstimmung bewirkt meist Wunder ... beim Traktor und beim Haendler


    Just my 2 Cent


    Gruss aus Texas
    Karsten

  • dann wuerde ich mal beim Hersteller nachhaken

    Moin Karsten, danke für den Tip.
    Ja, das war/ist ohnehin schon ein Teil meines Plans, sobald ich als nächstes eine negative Antwort vom Händler bekomme.


    Davon erhoffe ich mir auch sehr viel, weil "Kubota" sehr bemüht ist, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen und, nach allem was man hört und liest, überdurchschnittlich kulant ist und auf sehr hohe Kundenzufriedenheit erpicht ist.


    Eine minutiös zusammgetragene Liste über die Pleiten-, Pech- und Pannen-Serie des Händlers haben mein Nachbar und ich jeweils schon gefertigt ;) .

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  • Hallo Gregor,


    warte nicht zu lange, ruf im Werk an und spiel den Verzweifelten, und lass die Liste erst mal in der Schublade. ICh muss in meinem Job taeglich "Knoepfe druecken" die auf den ersten Blick nichts mit dem Ziel zu tun haben um das gewuenschte Ergebnis zu bekommen.


    Gruss
    Karsten


    PS: Kubota hat hier in USA Prremium Anspruch und Preise, daher sollten sie sehr kundeorientiert sein. Der Haendler ist "nur" Haendler

  • okidoki, thx

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  • Moin,
    hilfreich kann es auch sein, bei jedem Besuch in der Werkstatt
    den Km-Stand und/oder den Betriebsstundenzähler zu dokumentieren.
    Natürlich ohne das es jemand sieht...
    Auch der berühmte Kreidestrich am Reifen zeigt,
    ob der Trecker bewegt wurde...

    Grüße aus Nienburg - Burkhard

    1999er Chevy K2500HD 6.5TD Pickup - single cab long bed
    8)


    Wenn Theorie und Praxis nicht überein stimmen, ist immer die Theorie falsch!

  • ich habe bisher zwar nie ein Kfz oder einen Schlepper beanstandet.


    Aber bei elektrogeräten war es bisher so der Händler durfte Nachbessern sprich reparieren und das auch mehrmals (glaub 3X) danch war das Gerät wieder Kaputt bzw immernoch und so konnte ICH wählrn entweder zurücktreten oder ein ganz neues Gerät.

  • Hi,
    soviel zu meiner Erfahrung.
    da du das ding neu gekauft hast und du Garantie darauf hast kannst du bei jedem anderen Vertragshändler deine Garantieansprüche geltend machen.
    Sollte die Werkstatt und der Werkskundendienst keine Mängelbehebung (Leistungsmangel ist messbar und wenn die Leistung außerhalb der Toleranz liegt sehr wohl ein schwerwiegender Mangel) zusammenbringen, dann hast du Anspruch auf eine Wandlung.


    LG

  • Da muss man auch aufpassen. Wennst zu nem anderen Händler gehst, auch wenn du Garantie drauf hast, kann der Händler, der ihn dir verkauft hat, UND mit dem du den Kaufvertrag abgeschlossen hast sagen: "Ist nicht!"


    Dann hast den Salat, und er muss ihn nicht "wandeln"! Dann kannst nur hoffen, dass man über die Werksgarantie die Kiste fertig bekommt. Oder das Werk von sich aus sagt, dass sie dir einen neuen Traktor im Austausch geben.


    Also ich vor ein paar Jahren versucht habe, meinen Smart zu wandeln, hat mir mein Anwalt geraten, auch während des laufenden Gerichtsverfahrens, das Fahrzeug zu dem Händler zu bringen, um es der vorgeschriebenen Wartung zu unterziehen. Klingt komisch, ist aber so.


    Das Gericht war auch meine letzte Wahl, nachdem ich dreimal hochnäsig bei dem Sternenverein abgeblitzt bin mit: "Ach, das ist so normal! Stand der Technik!"
    Da waren es gleich drei Mängel, welche die nicht abstellen konnten!


    Und der gerichtlich bestellte Gutachter von der Dekra hatte seinen Sitz natürlich direkt neben der alten Niederlassung von dem Sternenverein. Die sind da gerade vor nem Jahr umgezogen als ich das Theater hatte. Naja, der hat in allen drei Mängeln zugunsten der MB Niederlassung entschieden. Komisch.


    Da war zum Beispiel der Punkt, dass trotz aktivierter "A/C" der Klimakompressor zeitweise die ganze Fahrt über nicht EINMAL mit lief. Hört man bei der Kiste am "klick" des Relais, welches direkt hinter dem Sitz ist. 16°C Außentemperatur. Autobahn, Hochschwangere Frau auf dem Beifahrersitz, Dunkel und die Scheibe beschlägt, weil der Kompressor nicht trocknet! Tolle Wurst! Also entweder ich drücke auf "A/C MAX" und lasse meine Haare mit Eiskalter Luft föhnen, oder ich nehme den althergebrachten Lumpen zum Scheibe putzen.


    Anscheinend ist das laut MB und dem Gutachter normal! Denn die Innenraumtemperatur ist ja höher (22°C) als die Außentemperatur (16°C) eingestellt. Dann braucht die Klimaanlage ja nicht laufen!


    Hab den Knaller dann vor Gericht gefragt, was denn seiner Meinung nach das "A/C" bedeutet??
    "Klimaanlage!"
    "Nö, Airconditioning AND Cooling! Luftaufbereitung UND Kühlung!"


    Hat trotzdem nix gebracht! Die haben sogar behauptet, dass das bei jedem anderen Auto so ist, dass der Klimakompressor nicht mitläuft, wenn es draußen kühler ist als innen eingestellt. Da wäre mir fast der Kragen geplatzt!


    Hab das Verfahren eingestellt, und hab die Dreckskarre privat verkauft. Nochmal mache ich das nicht, und verbimmel den Wagen dann direkt mit Garantie. Soll sich der nächste mit rumschlagen!


    Ist halt Lehrgeld gewesen. Gut das ich Rechtsschutz hatte!

    Gruß :)


    BASTI

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