Moinsen Männers,
ich habe gestern einen interessanten Artikel in die Finger bekommen. In dem ging es darum, auf grundlage des Paragraphen 18 Absatz 12 KfzstG.
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LKW als PKW zu versteuern.
Darin ging es, daß auf wenn es laut Eintragung in die KFZ Papiere ein LKW ist, aber eine Höchstgeschwindigkeit von 140km/h und mehr es augenscheinlich ein PKW ist, und somit dann auch als solcher zu versteuern ist..........
Sie haben eine neue Möglichkeit gefunden an die Kohle der Hubraummonster zu kommen.