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wurde vom Sheriff angehalten

  • Tja...Was soll Ich sagen...
    Da willst Dir mal schnell ein Kebab holen, wirst auch gleich von Sheriff angehalten. :fie:


    Warum?


    Blinker leuchten im Dauerzustand vorne.


    Ich sag:
    Die glühen doch nur ein bisschen. Der Blinker blinkt viel heller. Das ist so bei Amis...


    Sheriff:
    Das darf so in DE nicht sein. Das kostet 90 € ,1 Punkt und Ich habe 2 Wochen Zeit den PU vorzuführen.
    Wenn ich die Zeit verstreichen lasse, wird das FZG entstempelt.


    Danach wollte Er noch den Sound hören. JAJA ...Klar... Der wollte nur wissen ob er zu laut ist.



    Gibts ne Möglichkeit das Dauer leuchten der Blinker offiziell zu machen???
    Kann man das eintragen lassen?
    Sieht echt doof aus, wenn die Blinkleuchten ned leuchten.


    Ich hab jede Menge Ausnahmegenehmigungen drin.


    Aber die Blinker les Ich hier ned raus. :hmm:
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    Gruß Michl
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  • Tja, was soll ich sagen, er hat Recht.
    Das darf hier so nicht sein, mit 2 Fäden im Blinker, von dem einer immer leuchtet. Das hatte der bestimmt auch nicht bei der ersten Begutachtung.



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Habt Ihr dann eure Leuchten auch abgeklemmt?
    Ich habs jetzt mal gemacht. Hab die org. Kabel getrennt. Werd aber noch dem TÜV aufn Sack gehen und mir erklären lassen, was die ganzen Abkürzungen im Schein bedeuten was die Beleuchtung angeht. :closed:
    Ich verstehs nämlich ned ?(


    Es hätte hier auch eine Verwarnung gereicht und vorführen. Ned gleich ne Anzeige... :thumbdown:

    Gruß Michl
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    • Offizieller Beitrag

    ich habe Switchback LEDs drin, leuchten beim Standlicht weiß und wenn ich blinke orange und das weiß geht dabei aus.


    sind zwar auch nicht erlaubt, aber wenn die Blinker nicht zu durchsichtig sind, fällt es nicht auf

  • Werd aber noch dem TÜV aufn Sack gehen und mir erklären lassen, was die ganzen Abkürzungen im Schein bedeuten was die Beleuchtung angeht.


    Der sagt dir auch nur das die Lichtanlage nicht der DIN Norm enspricht…. :D


    Hast doch die "In Etwa Wirkung" eingetragen.... :whistle:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Ich hatte damals beim weißen K1500 "Beleuchtung in Etwawirkung" drin stehen.
    Betrifft dann somit die ganze Beleuchtung vorn und hinten.
    Da ich mich da auch erst durchwuschteln musste bin ich zu ner Bekannten Polizistin, die hatte mir das dann inoffiziell gesagt das das ein "Freifahrtschein" sei. Bei einer Kontrolle hätte ich dem Trachtenträgern zeigen können was im Schein steht,bin aber nie kontrolliert worden.

  • die hatte mir das dann inoffiziell gesagt das das ein "Freifahrtschein" sei


    Aber nicht für alles.... :whistle:


    Gelbe Bergrenzungsleuchten sind trotzdem nicht erlaubt.... :rolleyes:


    Geht nur darum das die Lichtanlage ähnlich funktioniert wie hier erlaubten Anlagen.... :/

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Der Schuß kann auch gerne mal nach hinten los gehen.... :whistling:


    Nicht jeder von Denen glänzt durch Un- oder Halbwissen.... :D

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Ich hatte damals beim weißen K1500 "Beleuchtung in Etwawirkung" drin stehen.
    Betrifft dann somit die ganze Beleuchtung vorn und hinten.
    Da ich mich da auch erst durchwuschteln musste bin ich zu ner Bekannten Polizistin, die hatte mir das dann inoffiziell gesagt das das ein "Freifahrtschein" sei. Bei einer Kontrolle hätte ich dem Trachtenträgern zeigen können was im Schein steht,bin aber nie kontrolliert worden.

    Der hat sich ja den Schein durchgelesen :closed:


    Ich frag jetzt mal beim TÜV nach und anschliessend muss Ich eh zum Sheriff . Dann wird das ausdiskutiert was jetzt Sache ist.


    Kann dann evtl. den Punkt und die Anzeige löschen lassen. Mal sehn was rauskommt

    Gruß Michl
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  • Hast doch die "In Etwa Wirkung" eingetragen.

    aber ausdrücklich NICHT für die vorderen Standlichter!!

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

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    Kannst du bitte mal den Tatbestand mit TBNR hochladen ?
    Ich finde 90,- € und n Punkt ganz schön hoch angesetzt.

  • ist nen bisl falsch ausgedrückt, Begrenzungsleuchten sind gelb nur das Standlicht nach vorn darf nicht gelb sein.

    Habt Ihr dann eure Leuchten auch abgeklemmt?
    Ich habs jetzt mal gemacht. Hab die org. Kabel getrennt. Werd aber noch dem TÜV aufn Sack gehen und mir erklären lassen, was die ganzen Abkürzungen im Schein bedeuten was die Beleuchtung angeht. :closed:
    Ich verstehs nämlich ned ?(


    Es hätte hier auch eine Verwarnung gereicht und vorführen. Ned gleich ne Anzeige... :thumbdown:

    ich hab nach vorn hin weißes Standlicht, die Tagfahrleuchten haben keine Leuchtmittel drin, daneben sind die Blinker in orange und sind nur beim blinken an und die Eckbegrenzungsleuchten leuchten bei mir dauerhaft orange. Damit bis jetzt keine Probleme gehabt und am Dienstag erst in ne Kontrolle geraten wegen Großkampftag der Cops.

    Sei auch du ein Lümmel im Verkehrsgetümmel :thumbup:

  • die hatte mir das dann inoffiziell gesagt das das ein "Freifahrtschein" sei

    Aber nicht für alles.... :whistle:
    Gelbe Bergrenzungsleuchten sind trotzdem nicht erlaubt.... :rolleyes:


    Geht nur darum das die Lichtanlage ähnlich funktioniert wie hier erlaubten Anlagen.... :/

    ist nen bisl falsch ausgedrückt, Begrenzungsleuchten sind gelb nur das Standlicht nach vorn darf nicht gelb sein.


    Dann schau mal in die STVZO.... :whistle:

    Gruß Harald

    Beiträge können Spuren von Humor und/oder Ironie enthalten....... :this: :whistle:

  • Bei mir waren die Corner Lights abgeklemmt vom Vorbesitzer... das darf nur so, sagte mir der Vorbesitzer... die Blinker, waren mit Doppelfadenbirnen in orange ausgerüstet... also wenn Standlicht oder Abblendlicht, dann leuchteten die orange und beim Blinken noch oranger, ich hab dann die Cornerlights angeklemmt und die leuchteten orang, blinkten mit und bei Licht dann gegen die Blinker, dann habe ich die Cornerleigts zu echten Cornerlights gemaht, ein KAbel abgeklemmt, do das sie nur leuchten, dazu eine klare Scheibe drüber, dass sie weiß leuchten. In den Blinkern habe ich dann Switchback LEDs verbaut, die leuchten nun bei Standlicht weiß und beim Blinken orange..
    Das unangenehme ist bei den LEDs, die leuchten in beiden Farben recht hell, nicht so wie die Doppelfadenbirnen 5 Watt und 21 Watt, sondern gefühlt weiß hell udn orange auch hell.... das hat dem Tüv nicht ganz so gefallen, aber er hats hingenommen und die Sherrifs haben bisher nix gesagt..


    Es ist halt so in D, nach vorne nur weiß, Seite nur gelb und nach hinten nur rot... das hab ich versucht einigermassen hinzubekommen...

  • Aber nicht für alles.... :whistle: Gelbe Bergrenzungsleuchten sind trotzdem nicht erlaubt.... :rolleyes:


    Geht nur darum das die Lichtanlage ähnlich funktioniert wie hier erlaubten Anlagen.... :/

    ist nen bisl falsch ausgedrückt, Begrenzungsleuchten sind gelb nur das Standlicht nach vorn darf nicht gelb sein.

    Dann schau mal in die STVZO.... :whistle:

    Sorry, ich meinte Seitenmarkierungsleuchten :D

    Sei auch du ein Lümmel im Verkehrsgetümmel :thumbup:

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