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G20 Zulassung: Ausnahmegenehmigung §70

  • Moin,


    Corona hat ziemlich viel durcheinander gebracht. Offenbar auch bei Behörden. Mein Landesamt für Straßenbau und Verkehr verweigert mir gerade die Ausnahmegenehmigung nach §70.

    • Es sei nicht zulässig, das die FIN nur auf einem Blechschild hinter der Windschutzscheibe steht.
      Findet man die FIN noch irgendwo im Rahmen eingeschlagen?
    • Das Gutachten vom TÜV sein nicht ausreichend, weil daraus nicht hervor geht, ob Blinker und Bremslicht getrennt funktionieren. Zusammen ist nicht zulässig.
      Ich soll das Gutachten überarbeiten lassen! Ich hab nicht geguckt, wie der blinkt und Lüneburg ist 500 km weit weg...

    Wir reden hier von meinem 1985er G20 mit Allrad. Kann mir vielleicht beim ersten Punkt wenigstens jemand einen Hinweis geben?


    Danke Euch
    Stephan



    MOD: Falsche Kategorie - Bitte besser auf die Kategorisierung des Forums achten. Thema verschoben.

  • Zu Punkt 1:


    Vom Werk aus sind iwo kaum sichtbare Nummern im Rahmen eingeschlagen. Jedoch keine vollständige VIN.


    Dein G20 hat doch gar keinen tragenden Rahmen?!? Der hat die Karosserie doch tragend! Oder ist das beim 4x4 anders?


    Die Nummer muss immer in das Fahrgestell EINGESCHLAGEN sein! Und das an einer nicht tauschbaren Karosserie/Rahmenstelle. Meist macht man das im Bereich der rechten Radaufnahme.


    Hat sich so eingebürgert.


    Du kannst aber auch zb rechts neben deinem Beifahrersitz ins Bodenblech einschlagen! Dazu den Teppich etwas aufschneiden und dann dort ins Blech kloppen!


    Da sprich dich aber vorher mit deinem TÜV Prüfer ab. Weil selber darf man da nix einschlagen soweit ich weis!


    Da kommt vor und nach der VIN noch ein Spezialstempel ran!


    Und zum Einschlagen muss unten noch was gegengehalten werden. Sonst kloppst du eher dein Blech kaputt, bevor du Zahlen und Buchstaben erkennst!




    Zu Punkt 2:


    Baue die Beleuchtung auf EU Standard um, und fertig. Dann hast keine Probleme mehr!

    Gruß :)


    BASTI

    ---------------------------------------------------
    - 87´er Firebird Formula 305 MT (sold)
    - 86´er Chevrolet K5 Blazer (M1009 military, seit 2014 in Vollrestauration)
    - 06´er Citroen C2 1.4 Confort (seit 2006)

    - 22´er Citroen C5 Aircross 1,6 Hybrid 225 - Shine Pack
    - 16´er Ford Focus Turnier Red-Edition 1.0
    - 07´er Honda VTR1000F (in rot)

    - 88´er Simson SR50 B4 (seit 1996! -> In 2021 komplett neu aufgebaut)

    - 59´er MZ-ES 250 (In 2022 komplett neu aufgebaut!)

    - 69´er Simson Schwalbe KR51/1

  • hallo bei den Chevys, wurde die Vin ganz gern unterhalb der B-Säule in den Rahmen eingeschlagen oder später gelasert ,wobei das ganze meist sehr schwach ist, am besten Vorsichtig mit ner Messingdrahtbürste auf die suche gehen

  • Die H-Zulassung ist unabhängig von der Ausnahmegenehmigung.

    Das mag ja sein, aber die H-Abnahme macht ein anderer Prüfer.........
    :nixwieweg:

    Gruß Ingo


    Der Sohn eines Gottes trägt einen Hammer, und nicht sein eigenes Kreuz!
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  • Nöö


    Die Ausnahmegenehmigung macht die Zulassungsstelle. Damit hat ein Prüfer überhaupt nüscht zu tun!

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  • Findet man die FIN noch irgendwo im Rahmen eingeschlagen?

    Nein


    Kauf oder leih Dir einen Schlagbuchstaben-Nummern Satz und hämmer die VIN vorne rechts im Radhaus ein. Das Sternchensonderzeichen am Anfang und Ende ist nicht genormt und kann man auch mit einem passenden Feinmeissel selber erstellen. Mach ich so und wurde immer akzeptiert
    Diese Aktion muß der TÜV noch nichtmal im Gutachten erwähnen (will er aber gerne, bringt Geld). Hauptsache die richtige VIN ist vorhanden.






    Blinker und Bremslicht getrennt funktionieren. Zusammen ist nicht zulässig

    DAS ist vollkommen korrekt so.




    Ich soll das Gutachten überarbeiten lassen!

    DAS ist völliger Blödsinn!!!! Wenn bei Gutachtenerstellung und auch jetzt noch hinten Blinker und Bremsleuchte tatsächlich getrennt sind, dann wird das in keinem §21 Gutachten erwähnt. Es fällt dann nämlich unter die allegmeine Zulassung der Beleuchtungsanlage (nur das Abblendlicht ist extra zu nennen).

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  • Danke für eure rege Anteilnahme. Um mal zu präzisieren, was man für wen braucht (ich hoffe, ihr fasst es nicht als Klugscheißerei auf - soll es nicht sein - ich muss mich nur mal ausk*):


    Das erste Pampflet ist das "Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis gemäß §21". Das will die Zulassungstelle haben.


    Wenn man einen Oldtimer mit H-Kennzeichen haben will, braucht man eine "Begutachtung für die Einstufung als Oldtimer gemäß §23 StVZO" - ebenfalls für die Zulassungsstelle.


    Und weil man seinen Oldtimer (bzw. Import) ja nicht neumodisch verschandeln will, benötigt man für die zur StVZO abweichenden technischen Gegebenheiten eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO und § 47 FZV. Das betrifft meist vor allem die Lichtanlage. Alles ist aber nicht genehmigungsfähig (sehr alte Hasen kennen das Winker-Problem). Der TÜV erstellt einem dafür ein "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO und §47 FZV". Was geht, regelt dazu das "Merkblatt für die Begutachtung eines Importfahrzeuges der Klassen M1 und N1" (nach §21 StVZO sowie § 13 EG-FGV und über mögliche Ausnahmen von §70 StVZO. Dafür macht die Prüfstelle (bei mir TÜV) eben das Gutachten. Genehmigen muss die Ausnahme eine Behörde, bei uns das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.


    Was mich nur gerade aufregt, ist, dass ein Gutachten vom TÜV nach all dem Regelschmonz denen einfach nicht reicht. Im Gutachten steht explizit drin, dass "Die Abweichungen im Rahmen des 'Merkblatts ...' liegen. Wie der TÜV schreibt: "Die Erteilung der erforderlichen Ausnahmegenehmigung/-en wird/werden vom Sachverständigen beführwortet."


    Das Amt meint aber einfach mal, der TÜV weiß nicht was er tut, und muss ganz explizit und genau nach deren Wünschen im Feld 22 eintragen, wie es genau blinkt. Obwohl im Gutachten die Einhaltung der Regeln explizit genannt wird! Noch größer der Hohn mit der Nummer: "Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer: vorschriftsmäßig" nach §59 StVZO, so sagt es das Gutachten. Im Feld 22 der Fahrzeugbeschreibung ist halt nur ein Ort für die FIN erwähnt. Steht da bei Euch mehr? Oder steht da ein anderer Ort?


    Nochmal als Hinweis: Ich weiß nicht, wie's blinkt. Hab ich mir bei der Probefahrt nicht angeguckt, Ich kann's jetzt auch gerade schlecht nachgucken. Fahrzeug steht mehr als 500 km weit weg. Ich seh auch ein, dass es Regeln gibt. Aber warum kann hier einfach jeder bestimmen, wie ihm die Einhaltung nachzuweisen ist?! Und ich darf hübsch über jedes Stöckchen springen...


    Ich find's nur gerade extremst ärgerlich, weil ich hier seit Ende Februar mit dem Händler gemeinsam am Rudern bin... Hoffe, ihr versteht's.

  • Das erste Pampflet ist das "Gutachten zur .... ....... § 13 EG-FGV und über mögliche Ausnahmen von §70 StVZO. Dafür macht die Prüfstelle (bei mir TÜV) eben das Gutachten. Genehmigen muss die Ausnahme eine Behörde, bei uns das Landesamt für Straßenbau und Verkehr

    blabla blub, alles bekannter kalter Kaffee


    Was steht denn nun unter Pkt. 22 in Deinem Gutachten?? Rück mal raus, sonst bringt die Diskussion hier garnüscht.






    Im Feld 22 der Fahrzeugbeschreibung ist halt nur ein Ort für die FIN erwähnt. Steht da bei Euch mehr? Oder steht da ein anderer Ort?

    Da sollte stehen, WO die FIN am "Rahmen" eingeschlagen und zu finden ist! DAS muß aber dort NICHT stehen! Wichtig ist, dass eine vorschriftsmäßig am Rahmen eingeschlagene FIN vorhanden ist!





    : Ich weiß nicht, wie's blinkt

    Scherzkeks, warum diskutierst Du dann??
    Frag doch einfach mal nach.


    Wo steht die Kiste? Truckshop?






    weil ich hier seit Ende Februar mit dem Händler gemeinsam am Rudern bin... Hoffe, ihr versteht's.

    Nein, überhaupt nicht.
    Wenn dem so wäre, dann wüßtest Du ja wie's blinkt.


    Nicht rumkotzen, einfach die Problematik abarbeiten, fertig.

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  • Was steht denn nun unter Pkt. 22 in Deinem Gutachten?? Rück mal raus, sonst bringt die Diskussion hier garnüscht.

    Baudatum 02/1985*Umrüstung auf Allradantrieb inkl. Höherlegung durch 4 Wheel Drive Engineering (USA)*FIN a.Blechschild links hinter Frontscheibe*Scheiben,Gurte u.Lichttechn.Einr.bis a.Scheinwerfer für Abblendlicht ohne ABG*Amtl.Kennz.hinten bauartbedingt max.360mm breit*Abw.v.d.Vorschr.d.StVZO:§52a(1):Seitl.Rückstrahler hi.rot,§51a(6):Seitenmark-Leuchten hi.rot,§53a(4):Warnblinkl.hi.rot,§54(3):Fahrtricht-Anz.hi.rot,ausn.-Gehem.gem§70 StVZO erford.*Begründung der Abweichungen - siehe besonderes GA***



    Also bei Deinem Import steht der Ort der FIN in den Papieren?



    : Ich weiß nicht, wie's blinkt

    Scherzkeks, warum diskutierst Du dann??Frag doch einfach mal nach.

    Na dass ich da nicht gleich drauf gekommen bin - meine Güte, das hab ich längst getan, Antworten dauern halt auch manchmal. Wenn im Übrigen allen klar wäre, wer welche Unterlagen braucht, stünde oben nicht laufend was anderes zu den einzelnen Gutachten.


    Danke allen Tippgebern, für die Suche nach der eventuell irgendwo eingeschlagenen FIN.

  • Also bei Deinem Import steht der Ort der FIN in den Papieren?

    ja, weil ich die dort selbst reigehämmert habe und weil es eine VIN am Rahmen geben muß. Original aus den USA gibt es eine solche VIN NICHT und das Blechschild hinter der Scheibe ist nicht ausreichend weil problemlos austauschbar.



    cheiben,Gurte u.Lichttechn.Einr.bis a.Scheinwerfer für Abblendlicht ohne ABG

    Hier fehlt in der Tat ein gaaaaaaz wichtiger Zusatz: im Anschluß an den Text MUSS stehen: "In-Etwa-Wirkung nachgewiesen/festgestellt". - Ohne diesen Zusatz weiß die Zulassungsstelle nicht, ob der Tatbestand erfüllt ist und darf die Ausnahmegenehmigung nicht erteilen. Deshalb wohl auch die berechtigte Nachfrage!!!


    Ausserdem sind rote Blinker hinten nach Baujahr 1970 nur noch dann mit Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn es bei Fahrzeugen mit H-Anerkennug keine Chance gibt, gelbe Blinker in den originalen Leuchten unterzubringen. - Wenn rote Blinker hinten als Ausnahmegenehmigung im §21 Gutachten oder im "besonderen Gutachten" befürwortet werden, so wie bei Dir, liegt die Nichttrennung von Brems- und Blinklicht nahe und deshalb fragt die Zlassungsstelle zu recht nach, wie es bei dem Wagen geregelt ist.


    So schnell klärt sich das, wenn man mal genau darüber redet. Den Nachweis mußt Du wohl bringen! - Wenn der in LG beim Händler steht, sollte das doch überhaupt kein Problem sein.

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  • So, ich nochmal. Ich hatte das wohl falsch interpretiert.
    Das mit den roten Brems-Blinker ist in Deutschland nur bei Fahrzeugen bis Zulassungsjahr 1970 erlaubt. Danach müssen die zumindest unterschiedliche Kammern haben. Aber, da bietet sich das geradezu an, das Blinklicht auch tatsächlich gelb zu machen.
    Ich habe bei meinem 1997er auch getrennte Brems.- und Blinklichter, beide in rot. Aber getrennte Kammern. Der TÜV und die Rennleitung hatte bis jetzt nichts zu meckern. Aber ich höre immer wieder von Bekannten, daß es doch schlecht zu sehen ist, weil die Farbe so gleich ist.
    Jetzt habe ich Switchback LED verbaut, die in weiß und orange leuchten. Habe ich Rücklicht an, ist es normal rot, ist der Blinker an, blinkt es rot mit orangen Stich.


    Vielleicht wäre das ja eine Alternative für Deinen Rückfahrscheinwerfer?

    Gruß Ingo


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  • Ihr habt sicher Recht, umrüsten ist wohl wirklich der gangbarste Weg. Man spart sich vor allem künftig Ärger. Ich nehme mal an, dass die vorhandenen Kabelbäume für Zweikammer-Leuchten nicht reichen. Wenigstens eine Ader wird man für einen getrennten Blinker zu wenig haben, oder?

  • Nein, warum sollten da zuwenig Kabel sein?

    Gruß Ingo


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  • warum sollten da zuwenig Kabel sein?

    Weil er nur 4 Kabel hat und für die Trennung von Blinker und Bremse das 5. Kabel fehlt.



    Das Bremslichtkabel muß dann neu von vorne nach hinten gezogen werden.

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  • Weil er nur 4 Kabel hat und für die Trennung von Blinker und Bremse das 5. Kabel fehlt.

    Dann hatte ich einen Denkfehler.....


    :dash:

    Gruß Ingo


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  • Moin.
    Wir haben unseren 1984er G30 mit Alkoven Aufbau 2017 aus der Schweiz importiert.
    Wir Blinken, Bremsen und Warnblinken in Rot und aus einer Kammer.
    Ich kann gerne in dem Telefonbuch das uns der TÜV Nord in Hannover nach der §21er+H-Gutachten ausgehändigt hat nachschlagen falls Details benötigt werden.
    Persönlich finde ich die "Lichtspiele" am Heck, welche den Hintermann belustigen, eher grenzwertig in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Jedenfalls in Europa.
    Richtig sicher beim Abbiegen auf Landstrassen oder im Stadtverkehr fühlen wir uns daher wenn wir unseren Fahrradträger auf der AHK haben...
    Grüße

  • Hatte euer Alkovenaufbau hinten rechts und links je eine weiße Rückfahrleuchte?

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