Moin,
Corona hat ziemlich viel durcheinander gebracht. Offenbar auch bei Behörden. Mein Landesamt für Straßenbau und Verkehr verweigert mir gerade die Ausnahmegenehmigung nach §70.
- Es sei nicht zulässig, das die FIN nur auf einem Blechschild hinter der Windschutzscheibe steht.
Findet man die FIN noch irgendwo im Rahmen eingeschlagen? - Das Gutachten vom TÜV sein nicht ausreichend, weil daraus nicht hervor geht, ob Blinker und Bremslicht getrennt funktionieren. Zusammen ist nicht zulässig.
Ich soll das Gutachten überarbeiten lassen! Ich hab nicht geguckt, wie der blinkt und Lüneburg ist 500 km weit weg...
Wir reden hier von meinem 1985er G20 mit Allrad. Kann mir vielleicht beim ersten Punkt wenigstens jemand einen Hinweis geben?
Danke Euch
Stephan
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