Aber hier weiss jemand sicher den paragraphen...
reicht doch, daß er existiert, gelle?
ACHTUNG wichtiger Hinweis ! |
Bei Neuregistrierungen wird die Aktivierungs-Email immer
häufiger im SPAM Ordner zugestellt !! Besonders häufig passiert dies bei Usern die folgende Emailanbieter verwenden: |
- web.de - hotmail |
- gmx - yahoo |
- icloud - aol |
Wer sich neu registiert und nicht
innerhalb von ca. 60 min eine Aktivierungs-Email erhält, bitte den SPAM Emaileingang kontrollieren. Nicht aktivierte Accounts werden automatisch nach 7 Tagen gelöscht ! |
Aber hier weiss jemand sicher den paragraphen...
reicht doch, daß er existiert, gelle?
Tut er das? Wo steht daß ich nicht 4 x Abblendlicht haben darf? Ich suchte aber ich fand nicht...und was nicht verboten ist ist erlaubt..
Tut er das?
Jepp
Hmmmm
In der StvZO finde ich auch nur welche Beleuchtungseinrichtungen wo und wie angebracht sein MÜSSEN, eine explizites Verbot for 4x Abblendscheinwerfer finde ich auch nicht, nur 3x Abblendlicht geht an unseren Fahrzeugen nicht
Mein Reden..muss ja nicht direkt aussehen wie die Kiste von Mr. Grisworld....
Die Ausführungsverordnung (KA ob das exakt so heißt) zu StVZO umfasst ca. 1500 Seiten. Da dürft ihr gerne mal durchblättern.
Standardwerk jede TÜV - Hauptstelle.
Ich hatte das "Vergnügen" bereits zwei Mal.
Viiiiel Schbasss
Edith gibt noch einen Tip: Stichwort Wiederholungsscheinwerfer und ihre Schaltung.
....wird gemacht ??
brav
Du mußt Dir das aber nicht antun. Des Rätsels Lösung steht doch schon explizit in §50, Abs.2, StVZO. - Mehr braucht's nicht.
Ich kenne das nur so, dass bei "PKW" nur zwei Scheinwerfer pro Seite leuchten dürfen. Jeweils ein Abblendlicht, und ein Fernlicht. Beide dürfen gleichzeitig leuchten.
Bei "LKW" dürfen zwei zusätzliche Fernscheinwerfer installiert sein. Also einmal Abblendlicht und zweimal Fernlicht pro Seite. Alles darf gleichzeitig leuchten!
Dann gibt es da noch die Blendzahl, welche auf den Scheinis steht. Diese darf einen zusammengerechneten Wert nicht übersteigen! Jetzt frag mich nicht wie wo was?!?
Uffbasse bei den Latüchten. Im Glas (Streuscheibe) steht jeweils "H4" oder "H1". Hast da also vier H4 Latüchten dran, müssen auch vier H4 Birnen drin sein. Das darf widerum aber laut STVZO nicht sein. Sondern nur ein Paar H4 und ein Paar H1 !
Denn es müssen ALLE verbauten Leuchten funktionieren. Auch wenn du den Abblendlichtglühfaden nicht angeschlossen hast. Zählt nicht.
Baust in die H1 H4 Birnen rein, erlischt ebenfalls die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges!
Mein Tip:
Gute Nebelscheinwerfer anbauen! Die dann einfach mittels Taster einschalten. Dann hast vorne hell genug. Falls ein Cop darauf aufmerksam wird, zahlst halt 15€ und gut. Bewegst dich aber innerhalb der gesetzlichen Zulassung!
Ich fahre mit meinen Autos bei schlechter Sicht IMMER mit Nebels. Wurde noch nie deswegen angehalten. Sogar Cop-Cars sind mir dabei entgegen gekommen. Davon hat bislang niemand kehrt gemacht!
- alle mehrspurigen Fahrzeuge bis 12t zGG dürfen 2 Paar Fernlichter haben
- Lkw über 12t zGG 3 Paar, von denen allerdings immer max. 2 Paar gleichzeitig leuchten dürfen !!!!!
- - ausserdem darf die Summe der Indexwerte der einzelnen Leuchten den Wert 100 NICHT überschreiten ! (Indexwert steht auf der Streuscheibe)
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!