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    • Offizieller Beitrag

    bestimmt in der STVZO :denk:

    • Offizieller Beitrag

    habe noch mal im Netz geschaut, aber eine Pflicht gibt es nicht, so wie das überall steht ..................




    Gibt es eine Reserverad Pflicht?

    Grundsätzlich gilt: Es gibt keine Pflicht für ein Reserverad, weder in Deutschland noch für ein in Deutschland zugelassenes Auto im Ausland. Das Schließt das Reserverad sowie das Notrad ein. Auch ein Reifenreparaturset ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet aber nicht, dass es nicht dringend empfohlen wird, das eine oder das andere mitzuführen, um für den Fall einer Panne gewappnet zu sein.




    ......... lasse mich gern eines besseren belehren :denk:

  • bestimmt in der STVZO

    nein, der Hase läuft absolut ganz woanders ..

    Wie erwähnt habe ich ja Bußgeld deswegen bezahlen müssen .... und das trotz Einspruch, weil ich genau so argumentiert habe wie Oliver.


    Also eine explizite gesetzliche Pflicht zum Mitführen eines Ersatzrades oder eines entsprechenden Ersatzes gibt es in Deutschland nicht. Aber man ist verpflichtet, nicht durch vermeidbares Verschulden ein Verkehrshindernis bzw. eine Gefahr darzustellen. - Ist schwer zu verstehen.


    Beispiel: Der Benzintank ist leer auf der Autobahn und die Karre bleibt liegen, mitten auf der Bahn. Egal ob auf der Spur oder auf dem Standstreifen stellt man ein Risiko dar. Dies stellt ein Versäumnis des Fahrers dar, das polizeilich geahndet wird. Und zwar richtig teuer !!
    Hat man dann einen vollen Resevekanister dabei, gibt aber an, dass man zu blöd ist den in den Tank zu kippen und deswegen dort noch dumm rumzustehen, ist wieder alles gut. Attestiertes persönliches Unvermögen (Führerschein) ist nicht belangbar.


    Genau dies war übrigens das Erklärungsbeispiel, was ich damals bekommen habe. - Ausserdem gibt es noch irgendwelche europäischen Verordnungen, nach denen ein Ersatzrad oder Äquvalent in der EU vorgeschrieben ist.


    Ich habe damals dann einfach aufgegeben und meine 25€ (plus ca. 300€ wegen Einspruch-Verwaltungsgebühr- und- und) bezahlt. - NEVER AGAIN!

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • noch für ein in Deutschland zugelassenes Auto im Ausland

    dann komm um Himmels willen nicht in eine Fahrzeugkontrollen in Tschechien !!!!!!! Wenn du kein Ersatzrad oder Pannesnset vorweisen kannst, dann mußt Du entweder eine GROOOSSE Brieftasche haben oder Du gehst solange zu Fuß!! Ganz großes Kino und da diskutiert mit einem Deutschen keine Sau.
    Wer das Maul aufreisst und nicht bezahlt geht sofort in den Bau!

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    • Offizieller Beitrag

    Ausserdem gibt es noch irgendwelche europäischen Verordnungen, nach denen ein Ersatzrad oder Äquvalent in der EU vorgeschrieben ist.

    diese sind aber extra in der EU geregelt und mit diesem Satz ............... noch für ein in Deutschland zugelassenes Auto im Ausland


    Ist bei uns am Lkw auch nicht anders, da ich keins für Zugmaschine oder Auflieger dabei habe und der ja in Holland angemeldet ist, sollte auch da geregelt sein, da ich bei einer Reifenpanne definitiv eine Behinderung/Gefahr darstelle

    • Offizieller Beitrag

    noch für ein in Deutschland zugelassenes Auto im Ausland

    dann komm um Himmels willen nicht in eine Fahrzeugkontrollen in Tschechien !!!!!!! Wenn du kein Ersatzrad oder Pannesnset vorweisen kannst, dann mußt Du entweder eine GROOOSSE Brieftasche haben oder Du gehst solange zu Fuß!! Ganz großes Kino und da diskutiert mit einem Deutschen keine Sau.
    Wer das Maul aufreisst und nicht bezahlt geht sofort in den Bau!

    ok, da machen alle ihr eigenes Ding und diskutieren bringt im Ausland eh nix, also besser so ein Pannenset dabei haben, stört ja nicht und kost nicht die Welt

  • diese sind aber extra in der EU geregelt und mit diesem Satz ............... noch für ein in Deutschland zugelassenes Auto im Ausland


    Ist bei uns am Lkw auch nicht anders, da ich keins für Zugmaschine oder Auflieger dabei habe und der ja in Holland angemeldet ist, sollte auch da geregelt sein, da ich bei einer Reifenpanne definitiv eine Behinderung/Gefahr darstelle

    das mag alles sein. Wie auch immer.

    Ich jedenfalls bin mit meinem Einspruch trotz erfahrenem Verkehrsrecht-Rechtsanwalts kläglich gescheitert!

    Und auch mein (recht großer) Wohnmobilverleiher, bei dem ich regelmäßig Fahrzeuge ohne Ersatzrad leihe, bestätigte mir diese Problematik. Die Womos laufen alle mit einem geprüften Pannenset mit E-Zulassung. - Der Pfennigfuchser wird schon wissen, warum er da soviel Geld für ausgibt.

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  • Okee Gregor, klingt plausibel. So kann der grüne (oder blaue) Freund und Helfer natürlich argumentieren.


    Bei der HU gab es nämlich nie Probleme. Beim Blazer liegt das Ersatzrad seit Jahren im Keller (ist noch Erstausrüstung! :lach:). Der Smart hat sowieso keins, und ein Pannenset kann man als Zubehör erwerben... Ist keins drin bei uns.


    Und unabhängig davon, selbst wenn eins da wäre, auf dem Standstreifen einer Autobahn würde ich sowieso nie einen Radwechsel machen. Schon gar nicht links. Habe ich einmal im Leben gemacht. Kein gutes Gefühl, wenn die LKWs gefühlt 'nen halben Meter am Allerwertesten vorbeirauschen...

  • Und das Füllzeug hat ein Verfallsdatum! Ist es abgelaufen, zählt das als "nicht vorhanden"! Genau wie der Verbandskasten!

    Gruß :)


    BASTI

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    - 87´er Firebird Formula 305 MT (sold)
    - 86´er Chevrolet K5 Blazer (M1009 military, seit 2014 in Vollrestauration)
    - 06´er Citroen C2 1.4 Confort (seit 2006)

    - 22´er Citroen C5 Aircross 1,6 Hybrid 225 - Shine Pack
    - 16´er Ford Focus Turnier Red-Edition 1.0
    - 07´er Honda VTR1000F (in rot)

    - 88´er Simson SR50 B4 (seit 1996! -> In 2021 komplett neu aufgebaut)

    - 59´er MZ-ES 250 (In 2022 komplett neu aufgebaut!)

    - 69´er Simson Schwalbe KR51/1

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