Alles anzeigenAlles anzeigenSie sind zur Reparatur zugelassen, stellen aber kein (geprüftes und zugelassenes) Pannenset dar, dass das gesetzlich vorgeschriebene Ersatzrad ersetzt.
Ohne Ersatzrad mußt du aber ein solches Pannenset mitführen.
Halte ich alles für juristische Korinthenkackophonie, ist aber rechtlich richtig.
Öhm, wo steht denn geschrieben, dass ein Ersatzrad, alternativ ein Pannenset, mitzuführen ist? Mir wäre das neu...
bestimmt in der STVZO