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Rote Blinker - oder das ewig leidige Thema der Zulassung... ;-)

  • :tschuldigung: Ich wollte mit meiner Frage wirklich niemanden vor den Kopf stossen oder verärgern.


    Ich wollte einfach nur fragen, da es ja immer noch - auch neuere - Fahrzeuge gibt, die mit roten Blinkern und teilweise sehr speziellem Blinkrythmus zugelassen werden. Es hätte ja sein können, dass jemand hier genau weiss, was man tun muss, um doch noch eine Eintragung zu erlangen. Meines Wissens kann/konnte die ja durch unverhältnismässige Kosten für die Umrüstung erklärt werden, oder? Man müsste doch sonst den kompletten Lampenkabelbaum sowie die gesamte Blinkeransteuerung ersetzen, da ja Blinker und Bremse zusammengeschaltet sind. Ausserdem hat doch das Lampengehäuse selbst schon keine Zulassung, da die E- Nummer fehlt. Reicht dieser Aufwand denn nicht aus, um das zu begründen? Die europäischen Lampen passen ja auch nicht, da diese ja einen anderen Stecker und eine Fassung mehr haben...

  • Also ich hab ja gerade erst zugelassen, hinten blinkts rot und vorne wurde von "weiß" auf gelb umgerüstet, weil weise Blinker ....... ich glaube da drehn se alle hohl. Und das Standlicht, das ja nach dem Trennen des Blinkers gefehlt hat, wurde einfach mit in den Blinker integriert.



    Kennzeichen ebenso, Ich glaube das ist Spalte 21 im Schein.... da steht eben nur Platz für nen 350 mm breites Schild. Bei uns (Hessen) ist die nette Dame von der Zulassung mit an den VAN hat gemessen und ein Schild gemacht mit einem Buchstaben und einer Zahl, nur das "H" hintendran quetschen war dann schon wieder nen Akt. Ging aber dann mittels einer anderen Schriftart :D und auf ganz höffliches Bitten hin habe ich dann dasselbe für vorne bekommen.


    Alle Abnahmen und Eintragungen hat der TÜV Nord gemacht und dazu war der VAN in Essen, die haben wohl die meiste Ahnung, denn unser TÜV hier hat nur gesagt: Wenn die das gemacht haben wirds wohl stimmen.... :headbang:
    Einzigst mit meiner AHK bin ich noch am kämpfen, was dazu vermerkt wurde traue ich mich gar nicht zu wiederholen ;)


    Ach zu den Kennzeichen fällt mir noch was ein:


    Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismäßigen Aufwand erfordern; in Zweifelsfällen kann die Zulassungsbehörde die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr verlangen. Stellt ein amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr fest, dass an einem Kraftfahrzeug die Anbringung eines vorschriftsmäßigen hinteren Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe a, b oder c einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Nummer 1 Satz 1 Buchstabe d genehmigen; dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen oder den Anbau von Zubehör die Anbringung eines vorschriftsmäßigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist.



    unverhältnismäßigen Aufwand = >500 €, hat der TÜV Nord dazu gesagt.




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    BTW: Vieleicht war das alles auch nur möglich weil er Gute schon so alt ist und nen "H" bekommen hat :hmm:

  • Moin!


    Das mit der Änderung der Kennzeichenbefestigung ist bei einem H-Fahrzeug auch nicht machbar. Man verändert das äussere Erscheinungsbild. Das ist ne Zwickmühle fürs SVA.


    Zu den roten Blinkern NOCHMAL:


    Vergiss es. Verstehe sowieso nicht, warum man sonen Trara deswegen macht. Auch wenn es eingetragen ist, ist man vor Schaden nicht gewart. Fährt dir einer drauf, und sagt, dass er durch deine Festtagsbeleuchtung hinten verwirrt wurde, und deswegen abgelenkt war, blabla, kannst du da trotz Eintragung den kürzeren ziehen!
    Auch wenn es eingetragen ist, kann dir der nächste Tüver wieder die Plakette abkratzen und die Blinker austragen. Da es nicht mehr möglich ist diese Eintragung vorzunehmen seit ein paar Jahren, hast du in dem Fall keine Chance! Wenn du dann noch evtl an den richtigen Grünen gerätst, wirds noch interessanter! Und auch exorbitant teurer, wenn die das Auto stilllegen und in die nächste Prüfstelle schleppen! :D
    Auch das Bremslicht mit dem Blinker zusammengschaltet ist verboten...
    Änder es ab, und fertig! Ob rot oder orange ist doch schnurz!


    Und "in etwa Wirkung" schliesst keine roten Blinker mit ein. Das bedeutet, das die Beleuchtung in etwa der Europäischen Eigenschaften entspricht. Und das heisst: orangene Blinker!! Die eintragung ist für Leuchten ohne E-Prüfzeichen. Gilt nur für hinten! Vorne nur mit Gutachten oder Ausnahmegenehmigung wegen der Blendwirkung.


    Oh, seh grad, ... Der Blinkerthread ist ja von Februar! :kopp:

  • Ich habe damals für die Lampen hinden Blinker und Bremsleuchten in einem Extra eine Ausnahmegenehmigung vom RP bekommen und da traut sich kein Tüvler und auch nicht die Rennleitung ran. :auslach:

  • Ich hol das Thema mal hoch da es ja eigentlich immer noch aktuell ist oder ?
    Also ich habe rote Warnblinker und fahrtrichtungs Anzeiger und keine Lwr


    Kennzeichen vorne 30cm Länge (musste der Schildermann extra anfertigen)
    Hinten : obwohl eine Eintragung von max350x190mm drinne steht gab es ein normales 34iger


    Kennzeichen Größe war kein Problem der Schilder zuständige vom Amt kam mit dem Zollstock raus hat gemessen und alles war gut .
    Der Vorbesitzer hatte vorher ein 34iger vorne geknickt und hinten eine kleine US Tafel (Messe ich morgen mal nach)

  • Die eingetragene Schildergröße ist in den meisten Landkreisen nichtig.

  • also unser tahoe blinkt rot - muss also tüv mäßig funktionieren


    steht auch nichts aufn Kfz-Schein, daß was nachgetragen wurde (nur Reifen und Anhänger)

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