Suche eine Pkw-Zulassung für einen Avalanche

  • Hallo zusammen,
    habe ein noch ein grosses Problem vor der Brust um endlich mal meine Avalanche nach ca 10 Monaten anmelden zu können.Und zwar suche einen Fzg.-Schein in dem ein Avalanche als Pkw eingetragen ist.Unser Tüv Prüfer kann leider nicht über seinen Schatten springen und diesen Eintrag vornehmen es sei denn ich kann ihm eine Kopie eines anderen Fzg.-schein vom Avalanche vorlegen .Viele wundern sich mit Sicherheit warum ich den Chevy als Pkw zullassen will.Nur zur Erläuterung:
    Finanzamt Münster macht automatisch ein Pkw aus dem Auto da er hauptsächlich zur Personenbeförderung dient und die Ladefläche kürzer als der Fahrgastraum ist.
    Versicherung ist auch teurer und mein größtest Problem ist das Anhängerzugverbot am Sonntag.
    Also wenn einer reinzufällig einen Schein vom Avalanch hat mit einer Pkw-zulassung oder einer ne Idee hat wie ich mein Problem lösen kann,meldet euch bitte ihr würdet mir tierisch weiter helfen.


    Vielen Dank schon mal im vorraus mit besten Grüßen aus dem Münsterland.

  • Wieso will er den nicht als Pkw eintragen? Als was denn dann? Sag nicht er kommt von sich aus auf den Trichter nen LKW draus zu machen.


    Grüß zurück aus dem Münsterland (Kreis coe)

  • Marcus, steht doch da, wegen Anhängerbetrieb sonntags und so. O-) :D
    Find ich aber auch komisch.

  • Der tüv hat automatisch bei der Vollabnahme(vorher Niederländisches Fzg) aus dem Avalanche einen" LKW offener Kasten" gemacht da es das Auto angeblich nicht als Pkw in Deutschland gibt. Begründung hierfür sei das die Abgas und Lautstärkewerte für einen LKW sind.
    Das Finanzamt stört die ganze Tematik allerdings nicht und besteuert ihn als PKW.(ca 330 zu 220 € LKW)
    Die Versicherung Interessiert wiederum nur was im Brief steht also Lkw, die dann wieder ca 300€ teurer ist als die PKW Versicherung.
    Tybischer Behördendschungel!!

  • die ganzen automatischen oder generellen Lkwverbote gelten für Fahrzeuge ab 7,5 to zul. Gesamtgewicht
    (ausgenommen sind spezielle Verbot und die müssen mit geeigneten Tafeln vorort gekennzeichnet sein zbsp Fahrverbot für Anhänger über 750 kg - das gilt dann aber auch für Pkw - Zirlerberg in der Nähe von Innsbruck / Tirol)


    zumind ist das in Österreich so und aufgrund meiner Europaweitenerfahrung mit LKw und Bus ist es überall so zu verstehen


    und das du über 7,5 to liegst, denke ich wird bei dir nicht der fall sein


    ansonst Respect - aber dann brauchst du diesen thread eh nicht :D:D:D

  • Natürlich hat der avalanche keine 7,5 t.Das Sonntagsfahrverbot bezieht sich nur auf den Anhänger.
    D.h. jedes Fzg was als LKW zugelassen ist egal wie schwer, darf Sonntags in Deutschland keinen Anhänger ziehen.

  • Zitat von "eisstrahler ms":o5atnb82


    .........Das Sonntagsfahrverbot bezieht sich nur auf den Anhänger.
    D.h. jedes Fzg was als LKW zugelassen ist egal wie schwer, darf Sonntags in Deutschland keinen Anhänger ziehen.





    das ist mir neu
    und ich fahre schon bald 25 jahre auf europas strassen
    aber das ein fiskal lkw am sonntag keine anhänger ziehen darf ist mir neu
    aber ich kann ja nicht alles wissen
    sollte jemand mal diesen § finden dann bitte mir zeigen ich finde ihn nicht
    diese formulierung interessiert mich



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    bin auf deine weisheit gespannt

  • Zitat von "eci":lg5eug7m


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    Da steht es doch genau so, wie beschrieben. LKW + Anhänger = Sonntagsfahrverbot (eventuell gegebene Ausnahmen jetzt mal nicht berücksichtigt)


    Der Link zum entsprechenden Paragraphen ist ist im Wiki-Artikel hinterlegt.

  • Zitat von "OG77":me30g8e0
    Zitat von "eci":me30g8e0


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    Da steht es doch genau so, wie beschrieben. LKW + Anhänger = Sonntagsfahrverbot (eventuell gegebene Ausnahmen jetzt mal nicht berücksichtigt)


    Der Link zum entsprechenden Paragraphen ist ist im Wiki-Artikel hinterlegt.


    ok



    wenn du das so sehen willst


    dann lassen wir es dabei


    :whistle::whistle::whistle::whistle:


    zur vollständigkeitshalber möchte ich erwähnen
    man sollte auch die ausnahmen beachten (speziell die zugfahrzeugbeschreibungen und die tonagebeschränkungen)


    :whistle::whistle::whistle::whistle:

  • Wir reden hier von den deutschen Regelungen, darüber sind wir uns einig, oder? ;)


    Ich zitiere mal § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung:



    Demnach ist es egal, wie hoch das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ist, wenn ein Anhänger hinten dran hängt.


    Da Ausnahmen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wurden, haben sich die Länder auf einheitliche Regelungen verständigt. Generell ausgenommen sind die da folgende:



    Da hier keiner weiß, um was für ein Anhänger es sich handelt, keine Ahnung ob diese greifen...

  • ok ok


    du hast recht




    ähhhh



    da steht doch umter punkt 1.6 .... zu freizeitzwecken...


    eija es geht ja hier nicht um freizeitzwecke sonder um einen avalanche


    zynismus ein
    also um eine Lawine und die ist ja dienstlich am weg :haumichweg: :haumichweg: :haumichweg:
    zynismus aus


    alles andere verkneife ich mir jetzt, damit nicht ich wieder der böse nichtwissende bin


    wollte nur auf die regelungen hinweisen und das man sich das genau anschauen sollte und dann sich den kopf zerbrechen sollte, wie dem gesetz genüge getan werden kann, ohne weltveränderende möglichkeiten auszuprobieren



    sorry nochmal allen die sich gelangweilt fühlen

  • Hey Christian!
    Was für einen Anhänger möchtest Du denn Sonntags ziehen und ist das ganze wirklich schwerer als 3,5 t, tatsächliches Gesamtgewicht?
    :bandit: Freizeitzweck ist Auslegungssache :whistle:
    Ich darf auch Sonntags den Pferdehänger ziehen mit dem LKW (Freizeitzweck)

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