Nur Beckengurte in 79er C10 zulässig ?

  • Hallo zusammen,


    sind Beckengurte in einem LKW offener Kasten (Chevy C10) EZ.1979 durchgehende Sitzbank für Fahrer und Beifahrer zulässig ? Oder muss man Dreipunktgurte nachrüsten ?


    Ist es richtig das die Gurtpflicht für LKW erst ab 1992 besteht ?


    Was schickt man der Bußgeldstelle wenn der Beckengurt auf dem Foto nicht zu sehen ist... :sick:


    Danke für eure Hilfe


    Gruß Kay

  • in austria ist es zulässig wenn damals das der stand der technik war


    der behörde schicke ich das schreiben zurück mit dem verweis auf die einzelgenehmigung, und wenn ich lust und die technik habe, lege ich eine kopie des einzelgenehmigungsbescheides dazu

  • Und in Deutschland ? Weiß denn keiner mehr ? Wir haben doch jetzt auch die Rennleitung hier im Forum... :D


    Gruss Kay

  • In meinem 55er PU sind garkeine Gurte eingebaut. Das war damaliger Standard.
    Und Gurte mussten auch nie nachgeruestet werden.

  • Jo... ist ja auch ein 55' ... klar das da keine Gurte rein müssen. sind ja keine aufnahmepunkte vorhanden.


    Es gab aber zwischen 1970 und 1974 Übergangszeiten wo Gurte nachgerüstet werden mussten wenn aufnahmepunkte vorhanden sind.
    In der zwischenzeit hab ich erfahren das LKW bis 2,8t den Pkw Vorschriften unterliegen...
    Das heißt:


    Für Pkw und LKW bis 2,8t und > 25 km/bbH vorgeschriebene Verankerungen u. Sicherheitsgurte:


    1. Fz erstm. i. Verk. ab 1.4.1970: Sicherheitsgurte für Außensitze hinter Windschutzscheibe, sofern Fz mit Verankerungen ausgerüstet.


    2. Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1974: Verankerungen für alle Sitze (für
    mittleren Rücksitz in Fz ? 5 Plätzen erst für Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1975).
    Sicherheitsgurte für Außensitz hinter Windschutzscheibe.


    3. Fz erstm. i. Verk. ab 1.5.1979: Dreipunkt-Verankerungen und Dreipunkt-
    Sicherheitsgurte für Außensitze unmittelbar hinter Windschutzscheibe.
    Für übrige Sitze und alle Sitze in Fz mit offenem Aufbau genügen Zweipunkt-
    Verankerungen und Zweipunkt-Sicherheitsgurte (Beckengurte).


    4. Fz erstm. i. Verk. ab 1.1.1992: Dreipunkt-Verankerungen und Automatik-
    Dreipunktgurte für alle Außensitze. Für übrige Sitze und alle Sitze
    in Fz mit offenem Aufbau genügen Zweipunkt-Verankerungen und Zweipunkt-
    Sicherheitsgurte (Beckengurte).


    5. Fz erstm. i. Verk. ab 1.10.1999: s. Blatt M1.19 und M1.31
    Ausnahmen von Ausrüstungspflicht, Bauartgenehmigungspflicht, Prüfvorschriften,
    StVO-Vorschriften über Anlegepflicht, Ausnahmen davon und über
    Mitnahme von Kindern auf Vordersitzen bei Benutzung von Rückhalteeinrichtungen.


    Soweit so gut... also darf ich Beckengurte fahren.


    ODER ??? :sick: =)

  • ja, ist auch mein Kenntnisstand. Bin aber nicht von der :police: Rennleitung. Ruf doch mal den TÜV an, die sagen Dir das schon am Telefon.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Haha... der TÜV :hurra: das war meine erste Anlaufstelle.
    Zu dem Fahrzeug finde ich nichts fragen sie mal beim Hersteller nach... war seine Antwort.


    Ich bau mir jetzt neue Zweipunktgurte (Beckengurte) ein und fertig.


    Grüsse

  • Also, mein Bruder hatte mal nen Kadett B, der hatte auch nur Beckengurte. Das war ok für den TÜV, weil das ja so original ist. Mann KANN auf 3-Punkt umrüsten, aber eine Pflicht dafür gibt es für den Halter nicht. Das ist das, was ich dazu weiss. Ich glaube auch kaum, dass sich das geändert hat.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

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