HU/TÜV nicht ordentlich ausgeführt! Welche Möglichkeiten hab

  • verschoben nach Werkstatt, Heliklaus 01.02.12



    Hallo, bin NEU hier...


    Habe ein Problem mit meinem K1500.
    gekauft vor ca. 5 Wochen, mit neuem TÜV...
    Vor 4 Wochen wollte Ich dann die Spur einstellen lassen...
    vor der Achsvermessung ist dann aufgefallen das Traggelenke, Spurstangenköpfe, Umlenkhebel, Bremsen vo u.hi.,
    Radlager hi., usw. hin sind.
    Da der PU gerade erst neu TÜV hat bin Ich sofort zum TÜV gefahren und habe ein Schadensgutachten machen lassen.
    Dazu ist zu sagen das die Hauptuntersuchung vom TÜV Rheinland und das Schadensgutachten vom TÜV Nord (die beiden mögen sich nicht so besonders) gemacht wurde.


    Naja... Ergebniss: Die folgenden Mängel am Fahrzeug sind seit mehreren Monaten und seit mehreren Tausend Km vorhanden.


    Das heißt...
    Der Tüv Rheinland hat die Prüfung nicht vernünftig durchgeführt...
    Ich habe ein Auto mit neu TÜV gekauft, dabei dürfte es gar keine Plakette haben...
    Mir sind kosten durch Instandsetzung und Gutachten entstanden...



    Wie gehe Ich jetzt vor? Hat jemand erfahrung?
    Kaufvertrag war übrigens von privat, ohne...


    Der Verkäufer ist ja nicht zu belangen, nehme Ich an..
    Er hat das Auto zum TÜV gebracht und mit "bestanden" wieder abgeholt... hmm...



    Vielen Dank für viele viele Antworten...


    Sascha

  • Moinsen Sascha


    ...würde mal sagen, wenn du das von 2´ten Tüv schriftlich hast, hat der Verkäufer UND der 1`ste Tüv ein Problem. Nachweislich auf Papier ist immer gut. Aber die erste h beim Rechtsverdreher ist immer umsonst, So als Belehrung usw. Fragst da vielleicht besser mal nach.
    Auch "von Privat" ist nicht immer ohne für`n Verkäufer, auch wenn er es "vielleicht" nicht wissen konnte. Hat er den letzten Tüv über eine Werkstatt gemacht, war das vielleicht mit "Vitamin B" zum Prüfer. Stand gerade noch in einer ADAC Zeitung. Da ist der Prüfer dann gefeuert worden weil man ihm die Sache nachweisen konnte.


    Hilft Dir zwar alles nicht bei deinem Prob, aber vielleicht kannste wenigstens etwas bei rausholen....


    Mfg
    MB

    Mfg


    MB



    Wann hat man genug PS ? Wenn man vor seinem Auto steht und Angst hat einzusteigen....

  • Hi,


    übergib die Angelegenheit deinem Rechtsschutz! Hast Du doch, oder?!?
    Da war mit absoluter Sicherheit "Vitamin B" im Spiel.
    Hast Du schon mal versucht mit dem Verkäufer ruhig drüber zu sprechen?
    Entweder soll er Dir 500 Euro zurück geben, oder die Kosten der Reparatur
    zur Hälfte übernehmen. Warum nur zur Hälfte? Nun, Du bist auch ein Stück weit
    selber schuld!
    Du hättest Dir den Wagen genau anschauen müssen! Und ggf. auch mal bei
    der Probefahrt beim ADAC vorbei und checken lassen. Dann wäre das schon vor
    dem Kauf rausgekommen und Du hättest nochmal über den Preis verhandeln können.


    Für "Hätte" u.s.w ist es nun aber zu spät.


    Versuche dich mit dem Verkäufer zu einigen und wenn der sich auf stur stellt,
    übergebe es deinem Rechtsschutz.

  • Servus Sascha.


    Meinen Vorschreibern anschließend ......


    So wie du das beschreibst, handelt es sich wahrscheinlich um eine bewusste Täuschung.


    Da der TÜV-Prüfer am Tage der Untersuchung scheinbar auf beiden Augen erblindet war, würde ich den Verkäufer mit der Kopie des aktuellen Prüfberichtes anschreiben und ihn geziehlt damit konfrontieren ( je nachdem was du erreichen möchtest, Wandlung des Vertrages, Kostenerstattung, Preisminderung etc. ).


    Drohe ihm mit einer Rechtsklage an ihn und seinen "TÜV-Prüfer". Er wird erfahrungsgemäß recht schnell einlenken !


    Harry

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    Bevor Sie bei sich selbst eine schwere Depression oder Antriebsschwäche Diagnostizieren, stellen Sie sicher, dass Sie nicht komplett von Arschlöchern umgeben sind.


    (Sigmund Freud, 1936 )


    Personalführung ist die Kunst, einen Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die entstehende Reibungshitze als Nestwärme empfindet ....... 8|

  • bei Staatsdienern wie der Schornsteinfeger und TUEV'ler und Behoerdenpennern hat der Buerger
    in dieser Bananenrepublik KEINE Rechte.
    ... meine lebenslange Erfahrung....

  • ...nee! Das ist so nicht richtig!
    TÜVler sind hier schon einige "gegangen" worden weil sie schmu gemacht haben.
    Die dürfen längst nicht mehr alles.

  • Mal ehrlich.


    Hie wird immer wieder gesagt das sich die prüfer nicht auskennen.
    Oder sich tipps gegeben wo man hin soll wenn z.b n Auspuff drunter hängt der da nicht sein sollte.
    Oder Höherlegungskits drun sind ohne prüfzettel.
    Geschweigedenn felgen reifenkombinationen etc.
    Scheinwerfer u d rücklichter werden hingeschraubt wo mans gerade will.
    Und Lichter aufs Dach etc.


    Bitte nicht falsch verstehen.
    Ich bin auch ein solcher mit Vitamin B zu nemmguten Mann.


    Aber wundert euch nicht wenn ihr auchmal solch ein Auto kauft.


    Meiner meinung bist du jemandem auf dem leim gegangen.


    Nimm es wie ein Mann und Mös nicht umeinander.



    Ausnahme.
    Du bist ein Mensch der nichts von Technik versteht und du hast es nicht durch eine eigene Prüfung sehen können.

  • sorry combat wombat


    da kann ich dir nicht zustimmen


    wenn einer vom tüv was abnimmt dann muss es dem gesetz entsprechen


    zum thema abnahme hat der tüvler seinen spielraum den er ausnützen kann und darf, doch darüber raus darf er nicht agieren


    klar text für alle die mich nicht verstehen


    was der tüv mensch für ok findet muss ok sein


    und wenn er dir angaben gibt, wie du es machen musst damit er es als ok sieht, dann ist dass das ausnutzen seines spielraumes
    doch solche mängel darf und wird er nicht übersehen ausser....

  • Es ist eine Sache das man etwas eintragen lässt was vielleicht grenzwertig ist. Aber eine Karre zu tüven wo einiges im Arsch ist ist eine andere Sache! Und wegen Roof-lights ist noch keiner von der Fahrbahn abgekommen...

  • Moinsen...


    Richtig...
    drückt der TÜV Mann ein oder zwei Augen zu bei einer Sache wie Z.B. Beleuchtung, Auspuff etc., ist es nicht der Rede Wert...


    Bin Ich allerdings mit 130 Auf der Bahn unterwegs und mir bricht aufgrund einiger defekten Fahrwerksteile das Rad ab und Ich rolle über Kopf
    durch einen voll besetzten Schulbus... Naja... Dann möchte Ich nicht in Prüfers Haut stecken... und in meiner eigenen dann auch nicht...
    soweit hat der gute Mann wohl nicht gedacht...
    Ich denke auch das ganz sicher VITAMIN B im Spiel war...


    Hab hier übrigens nochmal das Gutachten vor der Nase.


    Das vorrige mit der zugeteilten Plakette war übrigens mit 216.300 mls im Tüv bericht.
    Das jetzige Gutachten wurde dann mit 218.300 mls gemacht... in diesem steht geschrieben:


    Erheblicher Mangel: Spurstange, inneres Gelenk, zu großes Spiel.
    " " Radführungsgelenk (Traggelenk) zu großes Spiel
    " " Radlager hinten, viel zu großes Spiel
    " " Bremskraftverstärker undicht, bremsdruck lässt nach
    " " Motorkontrollleuchte leuchtet ständig
    " " Verteilergetriebe, sehr starker Ölverlust
    " " Bremse hinten, Schleifgeräusche


    Diese Mängel können nicht erst innerhalb weniger Tage entstanden sein.
    Diese Mängel sind vermutlich schon seit mehreren Monaten und seit mehreren Tausend Kilometern Fahrleistung am Fahrzeug vorhanden


    So... wenn Ich es zu entscheiden hätte würde Ihm das Patent enzogen werden, klare Sache...
    Habe heute von einem TÜV Prüfer gehört das der TÜV sogenannte Kulanzkassen hat, aus denen nach eingenem ermessen genau solche Sachen reguliert werden können.
    Muss auch, denn hätte der PU nicht neu TÜV gehabt, dann hätte Ich ihn auch nicht gekauft...


    So 1500 Euro wirds dann wohl kosten bis das behoben ist denke Ich.


    Danke schonmal.
    Sascha

  • soweit ich in Erinnerung habe sagt die gültige Rechtsprechung aber auch aus, eine TÜV Plakette ist keine Garantie für auftretende Mängel. Du bist zudem auch in der Beweispflicht, du kannst rein theoretisch das Fahrzeug kurz nach dem Kauf über die unmöglichsten Feldwege gejagt haben und hast dabei den Schaden selbst verursacht. Beweis jetzt das Gegenteil, ein Gericht könnte das genauso sehen und eben der Argumentation des Verkäufers folgen.


    Konfrontier ihn einfach damit und verlange eine Teilrückerstattung in Höhe der Reparaturkosten, ich glaube aber nicht das er darauf eingeht. Good luck.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "DriveInTankshop":2puogi47


    " " Motorkontrollleuchte leuchtet ständig
    Diese Mängel können nicht erst innerhalb weniger Tage entstanden sein.
    Diese Mängel sind vermutlich schon seit mehreren Monaten und seit mehreren Tausend Kilometern Fahrleistung am Fahrzeug vorhanden


    toll! ..und du warst blind beim Kauf???


    und dann auf den Tüver losgehn
    braucht sich keiner wundern, wenn der Tüv uns immer mehr f...


    für die Verkehrssicherheit ist der Fahrer selbst zuständig, und zwar jeden Tag neu
    wenn heut ein Mangel auftritt, mußt den auch reparieren (lassen) und kannst nicht warten bis der Tüv dir das in einem Jahr erzählt
    es hat sich ja nicht mal um versteckte Mängel gehandelt, war ja für jeden sichtbar
    und wenn du ein Auto kaufst mußt du die Augen aufmachen (oder lassen) erst recht bei Privatkauf


    Zitat von "Shannon":2puogi47


    soweit ich in Erinnerung habe sagt die gültige Rechtsprechung aber auch aus, eine TÜV Plakette ist keine Garantie für auftretende Mängel.


    richtig, und diese Tür halten sich die Prüfdienste nicht ohne Grund offen

    Gruß Fuzzy

  • Wenn ich ein Auto kaufe und im Prüfbericht "ohne Mängel" geschrieben steht,
    sollte man davon ausgehen können das sich das Fahrzeug technisch im ordnungsgemäßen Zustand befindet...
    Dafür ist doch der TÜV da, oder was?!
    Wenn das so ist... brauche ich auch nicht mehr 95 Euro zum TÜV bringen.


    Und trotzdem geht es darum das der Prüfer einen Ordnungsgemäßen zustand beurkundet...
    Wenns dann doch nicht so ist... dann sollte der mann sich einen anderen Job suchen.


    Und bei solchen angelegenheiten sollte selbst bei Vit.B kein Auge zugedrückt werden.


    Scheiß auf´s Geld, aber irgendwann passiert wirklich mal was wenn der Spacken weiter Prüft!
    Und genau darum gehts...!!!


    Gruss

  • Den TÜV beim TÜV anzuschwärzen ist definitiv der falsche Weg.


    Wenn bei einem Autokauf "Tüv mach ich Dir noch neu" angeboten wird, muss man wohl fast immer davon ausgehen, dass der mit Vitamin B zustande kommt. Nach dem, was ich kenne, ist es aber selbst dann eher so, dass der TÜVer bei solchen Mängeln schon auf diese hinweist und sagt "dütt musste aber noch fertig machen".


    Der Betrug kommt daher meiner Einschätzung nach eher vom Verkäufer als vom TÜV (auch wenn der Verkäufer natürlich was anderes behauptet).


    Den TÜV anzuschwärzen bringt unterm Strich nur eines: Das uns das Leben in Zukunft noch schwerer gemacht wird, auch bei unwesentlichen Kleinigkeiten.


    Ausserdem: Du hast Ansprüche gegen den Verkäufer, der TÜV ist nicht Dein Vertragspartner. Wenn wirklich gegen den TÜV vorgegangen werden müsste (was ich aber eigentlich nicht glaube), kann das nur der Verkäufer tun. Das ist nämlich sein Problem.


    Gruß
    Olli

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was ihr lest ;)

  • Zitat


    soweit ich in Erinnerung habe sagt die gültige Rechtsprechung aber auch aus, eine TÜV Plakette ist keine Garantie für auftretende Mängel.



    richtig, und diese Tür halten sich die Prüfdienste nicht ohne Grund offen


    Und scheinbar für schon lange vorhandene Mängel auch nicht! Super!
    Wofür dann TÜV?


    Sascha



  • Hallo Sascha,


    da die meisten Händler die Chevys im Kundenauftrag verkaufen hast du keine Gewährleistung auf
    den Wagen. Wenn so ein Wagen angeboten wird ..." ist Gefahr im Verzug " !


    Würde den Verkäufer mal auf den Zahn fühlen, und ihm das Schadensgutachten unter die Nase halten.
    Wahrscheinlich hat er Stempel und TÜV - Plaketten im Schreibtisch und macht ..... :ninja:
    Bei solchen Berichten schwillt mir der Kamm :devil:

  • Moin!
    klingt schonmal Sinnvoll.

    Zitat


    Ausserdem: Du hast Ansprüche gegen den Verkäufer, der TÜV ist nicht Dein Vertragspartner. Wenn wirklich gegen den TÜV vorgegangen werden müsste (was ich aber eigentlich nicht glaube), kann das nur der Verkäufer tun. Das ist nämlich sein Problem.


    Ich will´s mal probieren.
    Morgen werde Ich ihn kontaktieren.
    Habe dann nächste Woche einen Termin beim RA... Mal sehen was der davon hält...


    Sascha

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