Hallo Leute,da ja nächstes Jahr die H-Abnahme ansteht und mein Truck inzwischen wirklich wie ein Truck nach 29 Jahren aussieht,das heißt Lack ausgeblichen,matt,ein paar Stellen gestrichen aber ohne Dellen.Meinte doch mein Schrauber(alles kann ich leider nicht selbst )der müsste vorher aufbereitet werden .Hab da aber schon verschiedene Oldies mit Mattlack gesehen .Muss das Ding jetzt glänzen wie neu oder geht zeitgemäß Matt? Würde mich auf grosses Feedback freuen. Gruss Gerhard
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Also ich denke mal das ist jedem selbst überlassen. Ich persönlich würde nur darauf bestehen das es richtig gemacht wird, also egal ob jetzt matt oder glänzend.
Es sollte halt nach was aussehen.Auch Wagen mit matter Lackierung können gut aussehen
Es kommt halt wirklich auf den eigenen Geschmack an. Es sollte Dir vorallem gefallen.
Für mich wäre die Entscheidung einfach. Ein schöner Matt TonGruss Tomasz
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Ich schließe mich xIx ANTI xIX mal an. Zu überlegen wäre, wie viele Hochglanzlacke gab es vor 29 Jahren. Verfügbar ist der Metallic Lack meine seit ca. 1940 in Amerika.
Würde ich ein Elvis Mobil fahren dann eventuell Glanz. Ansonsten eher Matt. Wie gesagt, Geschmacksache. Sollte nur zum "Thema" / Gesamtkonzept des Wagens passen.
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Die Bestimmungen fürn H Kennzeichen sind leider immer schärfer geworden. Ich würde mal den jenigen fragen, der Dir das ganze auch abnehmen soll, den Tüver/Gutachter. Wenn der sagt, dass matter Lack ok ist weils ihn schon damals gab, dann los. Wenn der da n Problem sieht (was ich aber nicht glaube), dann haste viel geld gespart.
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Danke Leute,ist schon besch......wenn man dem TÜV tler ausgeliefert ist.Hoffe mal er steht auf Matt,am besten schwarz :devil: :hurra: Gruss Gerhard
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Servus.
"Das Fahrzeug muss sich weitgehend im Original- bzw. zeitgenössigen Zustand befinden..."
Da wirst´e mit schwarzmatt wohl gelitten haben
:mrgreen:
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Ja, Harry hat da schon nen guten Link.
Aber ich versteh auch die Spekulationen nicht; das hat auch nichts mit einem "Ausgeliefert sein" dem TÜVer gegenüber zu tun.
Es gibt dazu ganz einfache klare gesetzliche Bestimmungen!Der "Anforderungskatalog für die Begutachtung eines Fahrzeugs zur Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 StVZO" besagt folgendes:
- unter Pkt. 2.: Mindestzustand, u.a.: nur leichte ... Gebrauchsspuren..
die wesentlichen Baugruppen befinden sich in Originalkonfiguration, im Originalzustand oder im nachweislich
zeitgenössischen Zustand.Wichtiger unter Punkt 3.2.1.2. Lack: Nur zeitgenössische Farbgebung zulässig, d.h. gemusterte Lacke und/oder Motive nur zulässig als zeitgenössische
Designvariante, Reklamemotiv oder damalige Firmenaufschrift.Folgerung ist somit klar: nix Mattlack; das war definitiv nicht "zeitgenössisch"
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Hallo und thanks,das mag ja alles sein mit ,,Zeitgenössisch und klare Bestimmungen,, Da fährt im Nachbarort ein oller Stepy(eine Baureihe vor meinem) mit Schwarzmattem Lack und H-Kennzeichen.So viel ich weiß sind die nie Matt ausgeliefert worden.Also nun doch ,,Ermeßensfrage,, der Tüvtler???
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Frag ihn doch einfach, wer wie warum wo ...... mehr als keine Auskunft bekommen kannst doch nicht verlieren.
Ich kenn sowas bei uns aus dem Landkreis aber auch; wenn die Kisten erstmal ein H-Gutachten haben, kräht nach danachfolgenden Änderungen kein Hahn mehr.
- Wenn es aber doch mal jemand tut, ist's hoffentlich kein Finanzbeamter, denn diese Änderungen laufen auf Steuerhinterziehung raus. -
Hallo Gregor,Klare Ansage.Warum bin ich nicht selbst draufgekommen,na ja warum Einfach wenns Umständlich auch geht O-) Mercy nochmal,Gruss Gerhard
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Hei
Schau dir mal den C10 an unter "Interessante Fahrzeuge"
Der hat angeblich eine H Zulassung.Glaube nicht,dass in den 70zigern
die Teile so ausgesehen haben. -
Hallo,das Teil kann eigentlich keine H-Zulassung besitzen.Der ist Bj.70 und das Bed aus den 90ern??? Gruss Gerhard
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