Fahrzeugschein/Ausnahmegenehmigung

  • Darf ich mit roten Blinkern fahren???


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    Kann bei den Eintragungen die Polizei was beanstanden?


    LG Gerd

  • Dann kann ich also in Zukunft den Sheriffs frech entgegen GRINSEN!? :hurra:

  • So ein Mist, ich will auch wieder meine roten Blinker :devil:
    kann ich das nicht kopieren und nachtragen lassen? :bandit: ;)

  • Zitat von "Gerd31":2o6ox13t


    Darf ich mit roten Blinkern fahren???
    Kann bei den Eintragungen die Polizei was beanstanden?


    LG Gerd


    ja und nein!habe das Schauspiel jetzt schon mehrfach durch ob am Van am PU oder an der Vette.
    Man unterscheidet zwischen Ausnahmegenehmigung erteilt und Ausnahmegenehmigung erforderlich!
    Wenn beides im Fahrzeugschein steht ist man als Fahrzeugführer auch verpflichtet die Ausnahmegenehmigung(en) ständig mitzuführen und auf Verlangen den Sheriffs vorzuzeigen.Die Eintragung in den Papieren reicht normalerweise nicht aus,sondern muß seperat sein.Ob nun fürs Kennzeichen oder Blinker.Kommst du an den richtigen dem noch ein paar Sterne fehlen hast du ein Problem wenn du selbige Ausnahmegenehmigung nicht vorzeigen kannst.Genauso kann es bei der nächsten HU passieren das du ohne Ausnahmegenehmigung die Dinger ausgetragen bekommst.Meistens hat kein Verkäufer die Genehmigungen noch und ein Dublikat zu bekommen ist fast unmöglich da die Zulassungsstellen die Akten nur 10 Jahre aufbewahren.Wie gesagt man kann Glück haben es kann aber auch ganz anders kommen!!

  • TÜV war kein Problem. Bei der Zulassung hat auch keiner was gesagt.


    War das nicht aber so, wenn die Ausnamegenehmigung wie bei mir ja erteilt wurde, ich diese nicht mit führen muss, da die ja im Schein steht.
    Ist mit den ABE`s genau so. Wenn eingetragen kann ich die wechtun.
    So mal die Zulassung......


    Immerhin ist doch der KFZ Schein ein amtliches Dokument und sollte seine Richtigkeit haben, oder???


    Wenn ich zum TÜV gehe, muss ich nur zeigen das mein Auto entsprechend der Eintragungen ist.
    Und das ist er ja.


    @Klaus
    Ich meine gelesen zu haben das ab dem Jahr 2000 die roten Blinker ganz gaaaaanz schwer bis gar nicht
    eingetragen werden........

  • Zitat von "Gerd31":1rrpvovb

    Wenn ich zum TÜV gehe, muss ich nur zeigen das mein Auto entsprechend der Eintragungen ist.
    Und das ist er ja.


    Recht hast du!

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