Mein erster Unfall

  • Als weitere Argumentationshilfe für die Mitschuld des Kradfahrers kann ich dir noch einen Blick in § 5 StVO empfehlen.


    § 5 Abs. 7 StVO : " Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. [...] )


    Dies betrifft das Fehlverhalten des Kradfahrers woraus auch ihm eine Mitschuld trifft.

  • Recht haben und Recht kriegen sind zwei Paar Schuhe und obliegt niemandem ausser den Gerichten.
    Drehen und Wenden bringt nichts und ändert nichts. Lass das mal die machen, die das auch sonst machen: Deine Versicherung!
    Daher gestatte ich mir die Frage: Wo liegt das Problem?
    100% schuldfrei wirst Du nie davonkommen. Deine Versicherung wird immer einen Teil bezahlen müssen. Für Dich völlig egal ob das nun 20% oder 90% sind. Du wirst hochgestuft, ob 1.000 oder 100.000 Euro Schaden.
    Den Anwalt kannst Du Dir sparen, den hat Deine Versicherung auch (und zwar kostenlos für Dich). Und die wird auch versuchen den Anspruch abzuwenden, wenn er unberechtigt ist, denn das ist deren Interesse.
    Steht nur noch im Raum, was ist mit Deinem Schaden? Hast Du Vollkasko: lass gut sein. Hast Du keine: Stellt sich die Frage wie hoch der Schaden ist, und ob sich selbst das Erlangen von 10 oder 20% "mehr" Teilschuld des Gegners wirklich den ganzen Ärger aufwiegt. Ich hab da schon Leute erlebt, die Jahre gestritten und 1000de an Kosten verursacht haben, und am Ende haben dann die erreichten 10% gerade mal 150 Euro ausgemacht.


    Ärgerlich?
    Ja auf jeden Fall, aber Gott Sei Dank ists kein Personenschaden, also lass das die Versicherung regeln und lehn Dich zurück...

  • wen führt denn die :police: auf dem Bericht als "1" und wen als "2" an? "1" ist aus polizeilicher Sicht der Verursacher.
    Aber erklär Deiner Versicherung genau was da los ist, wenn die ne Chance sehen dass die Gegenversicherung zahlt, dann geben die auch Vollgas, was das angeht. Ist aber alles ne Kostenfrage der Versicherung, ob die sowas angehen. Wenns sichs für die nicht in irgendeiner Weise wirtschaftlich rechnet, machen die sowas in der Regel auch nicht.
    In jedem Fall würd ich über ne Rechtschutz nen Anwalt einschalten. Den zahlt entweder die gegn. Versicherung wenn Du keine Schuld hast, oder aber bei Schuld/Teilschuld deinerseits Deine Rechtschutz.


    Als Prognose würd ich mal tippen: Du 70%, er 30%.
    Wenn aber irgendein anderer Punkt noch Einfluss hat, das ein Überholen seinerseits infrage stellen darf, oder es in irgendeiner Form verkehrsrechtlich bedenklich oder verboten gewesen ist, dann kann das auch auf 50/50 rauslaufen. Aber viel mehr wird da für Dich nicht rum kommen, denke ich.


    Alle Gründe wurden schon genannt, was einen Unfall mit Motorrad als Autofahrer angeht. Da biste immer der, der auf die Mopeds hätte aufpassen müssen.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • ich meine ich habe genug aufgepasst.


    Der Mopedfahrer sagte noch, er habe mich gar nicht wahrgenommen, erst als ich schon halb abgebogen war und dann war es für ihn schon zu spät??


    Sei es drum, das alles entscheidet dann ja wohl das Gericht und meine Versicherung (zum Glück habe ich noch die Rechtsschuizvers. die ich jetzt nach 20 Jahren das erste mal nutze O-) )


    @ Ponny einer muß doch immer an erster Stelle stehen, können doch nicht beide an 2ter Stelle stehen, oder?

  • also,wer blinkt und seine fahrt verlangsamt,zeigt an was er will. ich muß ständig links auf meine einfahrt abbiegen und alle bleiben hinter mir. und er hätte rechts langsam vorbeifahren müssen. so ist die lage.also bleib ruhig,es ist ja kein personenschaden entstanden.


    gruß sven

  • Also ehrlich. Jeden Tag wirft man mir neue Gründe hin hier endlich abzuhauen. Mir fehlt nur das Sprungbrett

  • Zitat von "Falcon":8c6qqz27


    @ Ponny einer muß doch immer an erster Stelle stehen, können doch nicht beide an 2ter Stelle stehen, oder?


    das stimmt wohl. Aber grundsätzlich ist dem echt so. Wer an 1 steht, hat nach Meinung der :police: die (Haupt-)Schuld. Wenn die sich nicht sicher sind, dann läuft das nach "Tendenz". Aber natürlich alles nach der StVo beurteilt, is ja klar. :whistle:

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

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