Als weitere Argumentationshilfe für die Mitschuld des Kradfahrers kann ich dir noch einen Blick in § 5 StVO empfehlen.
§ 5 Abs. 7 StVO : " Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. [...] )
Dies betrifft das Fehlverhalten des Kradfahrers woraus auch ihm eine Mitschuld trifft.