Hier heisst es nur "abwarten".
Du kannst in ersten Verfahren "Recht" bekommen, heisst aber nicht, wenn derjenige es darauf anlegt, dass Du im zweiten Verfahren "kein Recht" bekommst.
Ist immer eine Auslegungssache vom Rechtsanwalt und Richter. Sowas ist schon öfters vorgekommen!
mfg