Tach hab es schon bei Suchen/Bieten reingeschrieben will mich aber hier nochmal kurz melden.Suche für meinen Chevy Blazer BJ 99 einen Chrom Bullfänger.Kann mir jemand eine Iternetseite sagen wo es diese Sachen zu kaufen gibt??
Danke
Tach hab es schon bei Suchen/Bieten reingeschrieben will mich aber hier nochmal kurz melden.Suche für meinen Chevy Blazer BJ 99 einen Chrom Bullfänger.Kann mir jemand eine Iternetseite sagen wo es diese Sachen zu kaufen gibt??
Danke
Den wirst Du nicht eingetragen bekommen.
Bullenfänger sind nicht per se verboten. Es gibt auch welche, die eintragungsfrei sind, weil sie eine ABE haben. Die sind halt nur kleiner und haben alle so ziemlich das gleiche Design. U.a. Bügel die um die Ecken gehen, sind nämlich nicht mehr erlaubt. Die Teile hast du ja bestimmt schon mal gesehen an den Dacia Gurken oder Mercedes ML, oder T5, etc.
Musst du mal bisschen googeln. Speziell für'n Blazer wird schwer zu finden sein mit ABE. Würde mal nach anderen Fahrzeugen Ausschau halten und die Halterung dann entsprechend anpassen.
Da biste aber auf dem Holzweg. Trenne dich von dem Wort Bullenfänger. Die sind verboten. Winzig einzige Chance wäre ein Bestandschutz wrnn schon immet drauf war.
Wad du auf andere Autos siehst, sind keine Rammbügel, sondern Personenschutzbügel.
Woher deine Weisheit, das du Rammbügel eingetragen bekommst?
Suche für meinen Chevy Blazer BJ 99 einen Chrom Bullfänger.
Bullfänger ist seid 2006 nicht mehr zulässig.
Google mal nach "Push Bar" diese sind etwas kleiner und zudem sind meist Winkel angebracht zum befestigen von Lampen! Dann könntest Du dieses beim TÜV als Lampenhalterung angeben!
Was aber leider immernoch im ermessen des Prüfers liegt ob er das akzeptiert :unsure:
So good luck!
Hi,
2006 wurden die bösen Bügel in Deutschland geächtet, richtig soweit. Aaaaaber dank der EU sind die Bügel wider zulässig, das wurde mit umgesetzt als es die Änderungswünsche der EU zu berücksichtigen galt. Wieder ein riesen ABER, für einen legalen Bühel bedarf es einer NEUEN Typenprüfung, bzw einer ABE die der Hersteller neu in Auftrag geben müsste, was er aber aufgrund der Exorbitanten Kosten dafür sicher nicht tun wird. Durch die "Lockerung" der Sichtweise auf die Bügel, könnte man aber eine Eintragung als Lampen-, Geräteträger oder Schutzbügel erreichen.
Quelle: Dipl. Ing. der DEKRA
Lampenträger werden nicht eingetragen wenn das Fahrzeug vollständige Beleuchtung hat.
Musste selber bauen
Aber,du wohnst im falschen Land B)
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Wie gesagt, hol dir einen der neuen zugelassenen. Alles andere kommt heute leider nicht mehr in Frage. Oder halt auswandern, in den USA gibt's so viel geiles Zubehör :fgrin:
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