Unterschiedliche Felgen auf einer Achse

  • Moin
    Mal eine ganz blöde Frage
    War mit meinem Camaro beim Tüv.
    Eine von den alten Polycastfelgen ist krumm.
    Vorne links,soll erneuert werden ,und dann nochmal hin.
    Hatte ich garnicht gesehen,weil auf den Dingern steht er sonst quasi nur im Winterlager.
    Hab die noch nie gefahren. Und beim Fahren war davon auch nichts zu merken.
    Meine Frage: Ist es erlaubt 2 unterschiedliche Felgen auf einer Achse zu fahren.
    Wenn die Felgen die identischen Dimensionen haben,und die Reifengrösse auf beiden felgen ebenfalls identisch ist.Bekomme jetzt auf die schnelle keine alte Polycastfelge,und wollte dann halt eine andere Chevyfelge besorgen. Kennt sich da jemand mit aus.
    Grüsse vonne Küste
    Sven

  • Je nachdem was für einen Prüfer du vor dir hast, kann ich mir vorstellen, das er dir keinen Tüv gibt.
    Könnte ja jeder kommen und sagt: ist nur heute so als Ersatz :P
    Unterschiedliche Dimensionen auf einer Achse wird wohl kein Prüfer akzeptieren. Oder du mußt in einer bestimmten Zeit das Original vorzeigen.


    Versuchen kannst du das nartürlich.


    Gruß Günther

  • Mal angenommen es handelt sich bei den Felgen um eine Originalfelge vom Fahrzeughersteller, die mit dem Fahrzeug ausgeliefert wurde, und die andere Felge ist von einem (eingetragenen) Drittanbieter. Sollten die Felgen die gleichen Abmaße haben, (Breite, ET, Durchmesser) und den selben Reifen aufgezogen haben, kann es keine Probleme geben. Technisch gesehen ändert sich nur die Optik. Nicht die Funktion! Unterschiedliche Abmessungen gehen aber definitiv nicht. Bei einer H-Zulassung bekommt man auch keine Abnahme. "Optischer Mangel"! Und Ersatzräder mit andere Spezifikationen als die verbauten, dürfen nur bis zur nächsten Werkstatt, oder bis nach Hause verwendet werden. Da darf man keine 1000 km mit durch die Gegend gurken! Halten die einen an, und man hat kein "kaputtes" Originalrad im Kofferraum, ist Pustekuchen! :mrgreen:


    Mit einem Notrad bekommt man auch keinen TÜV... Da das Fahrverhalten sich in unbekannter Form verändert. Das macht kein Prüfer mit!
    Das Fahrzeug muss sich in Verkehrssicherem Zustand befinden, und den technischen Anforderungen entsprechen!


    PS: Ist das eine Stahlfelge?!? Denn die kann man mit leichtigkeit reparieren lassen! Alus sogar auch! Das kostet aber... :roll:

  • Erstmal danke für die Infos
    Es ist so.
    Es sind derzeit originale Chevy Polycast Alus aus dem 79er Jahrgang aufgezogen
    Dimension 14 x 7 mit 215 70 14
    Eine Felge ist krumm
    Liegen habe ich noch eine originale Chevy Western Turbine Wheel Alu in 14 x 7 wo auch ein 215 70 14er draufkäme. Ebenfalls aus dem damaligen Jahrgang. Auf der Felge ist hinten auch Chevrolet eingestanzt.
    Die Frage also. Darf ich die eine defekte Polycastfelge für die Tüv Abnahme mit der Western Turbine Felge ersetzen. Hersteller der Gleiche,Dimensionen die gleichen,Jahrgang der Gleiche.
    Tschöö

  • Ruf am besten kurz bei deinem Tüv-Onkel an. Sicher ist sicher. Technisch spricht nichts dagegen.
    Der Reifen muss übrigens auch der selbe sein auf einer Achse. Gleiche Größe, gleicher Hersteller, gleiches Profil. :top:

  • Wo steht das auf einer Achse die identischen Reifen aufgezogen sein müssen?
    Ich hatte letztens danach gesucht, und nur die Bauart + Sommer oder Winter Gleichheit gefunden.


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    Es grüßt der Jörg

  • Kann man sich ja selber schon beantworten?!?


    Dann ziehe mal (Extremfall) links nen Linglong auf, rechts nen Conti Sport Contact! Dann mache mit deinem Oldie ohne ABS eine Vollbremsung! Von mir aus auch bei Nässe (bevorzugt)! Ich glaube zu erahnen, zu welcher Seite der ausbricht!! :mrgreen:


    Ich kenne es nicht anders! Achsweise gleiche Reifen verbauen! Meine Dame hatte mal nen unverschuldeten Unfall. Ein Hund ist ihr in der Stadt vors Rad gelaufen! Reifen Platt durch Knocheneintrag! Reifen noch fast vollwertiges Profil! Reifen nicht mehr lieferbar wegen Modellwechsel! Sie hat vorne kostenlos zwei neue Pellen bekommen! (Den übrigen hat sie jetzt auf dem Ersatzrad) Frage mich, warum?!? Soll wohl einen Grund haben!


    Verschiedene Profile haben verschiedene Eigenschaften! Der eine ist hart, der andere weich! Einer bremst gut bei Nässe, der andere nicht...


    EDIT:


    Sehe gerade, das es laut STVZO zulässig ist, Mischbereifung zu fahren! :blink:


    Einzigste Ausnahmen:


    -Mischbereifung von Radial und Diagonalreifen
    -Mischbereifung von Sommer/Winterräder (nur wenn Winterreifen aufgrund der Witterung verbindlich vorgeschrieben sind, sonst zulässig)
    -unterschiedliche Reifengrössen auf einer Achse
    -unterschiedliche Reifengrössen auf vorder- und Hinterachse. Ausser es ist bei diesem Fahrzeugtyp erlaubt/ist eingetragen!


    Unterschiedliche Modelle auf einer Achse sollen wohl erlaubt sein! Das ist eine Grauzone. Ich würde schnellstmöglich auf gleiche Bereifung umsteigen. Alleine aufgrund meiner eigenen Sicherheit, und die Sicherheit anderer! Das ist aber nur meine Meinung! Da sollte man nicht dran sparen! :top:

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