Frontschutzbügel / Ramme für 1982er K20 Pickup

  • Liebe Community,
    ich schiebe gleich noch eine Frage hinterher: bekommt man eine Ramme für die K20 Pickups noch irgendwo oder sind das alles Maßanfertigungen? Hatte mir etwas schickes aus Edelstahl vorgestellt... also keine K30-Militär-Ramme...


    Danke, Chris

  • Und wo willste damit fahren so ohne Zulassung?


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  • Das bekommste niemals mehr eingetragen.
    Höchstens als Lampenträger. Aber dann darf der auch nicht viel weiter überstehen als die Latüchten.


    Nicht einfach! Und Selbstbau noch schwieriger.

  • Für Selbstbau haste nicht mal ne ABE.
    Das Thema kannste leider in die Tonne geben.


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  • Abe gibts bei nem AMI sowieso nicht!


    Bei europäischen Autos werden seit 2006 keine mehr eingetragen, ausser eben als lampenträger oder eben wenn von Werk aus dran... wie bei manchen SUV´s oder so
    bei meinem C1500, der seit 2012 in D ist, ist einer eingetragen... allerdings war ich selebr noch nicht beim Tüv mit dem Auto, das kommt erst nächstes Jahr und dann bin ich mal gespannt was ich alles ändern darf

  • Auch 'ne Antwort von mir. Du hast momentan keine Chance ne Ramme eingetragen zu bekommen, es sei den sie ist aus Gummi oder Plaste :haumichweg:
    mproper, Dich kann ich beruhigen bei Dir dürfte es, wenn die Ramme eingetragen ist, keine Probleme geben. Mein Bügel wurde 1993 beim Kauf eingetragen und hat bisher alle HU's überlebt.
    Gruß

  • Hm ok, aber ich muss jetzt mal ganz dumm fragen (sorry): wenn es ein Eigenbau wird, beispielsweise eine Ramme die mit der Stossstange quasi eine "Einheit" bildet und tatsächlich Lampen dran hat: woher will denn dann der TÜV wissen, ob das nicht schon original so war? Ich habe den Wagen aus den Staaten bekommen und hier neu zugelassen, der Überrollbügel der bereits drauf montiert war war ebenfalls nie Thema bei der Zulassung (steht auch nicht in Papieren)... Wurde das da übersehen? Danke für Eure Antworten und sorry für meine Unwissenheit ;-), Chris

  • Das Problem wird sein, dass bei jeder Kontrolle irgend ein Polizist dies bemängeln kann und spätestens bei einem Unfall wirds Probleme geben mit Polizei und Versicherung.

  • Ok, verstehe... darf ich dann mal rein interessehalber fragen wie das dann bei den K30-Militärautos gehandhabt wird wo die Rammen quasi zur Serienaussstattung gehörten?

  • Das Thema mit den "Astabweisern" an den militarys ist ein vieldiskutiertes Thema.
    Bei Rammen ist heutzutage der Passantenschutz ausschlaggebend. Die Military bushguards (Den K30 gabs übrigens auch zivil ohne Astabweiser) bestehen ja nur aus Flacheisen.


    Die Militärversionen der K30 heissen übrigens M1008 und der K5 Blazer M1009!

  • Wenn's im Forum mal wieder allzu ruhig geworden ist......., nimm ein Thema mit roten Blinkern, Motoröl oder Rammschutz......, funktioniert fast immer......LOL
    Bei den CUCV's muss es nicht eingetragen sein, da es ein Fahrzeugteil ist das Original zum Fahrzeug gehört und nicht aus dem Zubehör was eingetragen werden muss.
    Ausschlaggebend hierfür ist aber auch das bei erstabnahme nicht K30 oder K5 im Fahrzeugbrief eingetragen wird sondern die richtige Bezeichnung M1008, -28, -10 oder -09.
    Mein M1008 hat ohne Eintragung des Brushguards so die Erstabnahme, 2 mal TÜV und einmal H Zulassung bestanden.
    Da aber jeder Mensch und TÜVer Gesetzestexte anders auffasst und verarbeitet gibt es dementsprechend viele Meinungen......
    Hier im Forum ist die Auffassung sehr unterschiedlich und im wirklichen Leben auch.....
    ......das hilft dir jetzt natürlich nicht weiter, heutzutage, nachträglich einen Rammschutz oder Lampenträger eingetragen zu bekommen glaube ich, wird schwer bis unmöglich.
    ......ist zwar nicht direkt vergleichbar, nur mal so zum drüber nachdenken.....die Produktion des Landrover Defender ist unter anderem deshalb eingestellt worden weil die Anforderungen an den Passantenschutz nicht mehr erfüllt werden konnten......

  • Ob Blazer oder K5 oder M1009 eingetragen ist, ist völlig egal. Ausschlaggebend ist die VIN. In der wird "military" geschlüsselt. :top:

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