30.10.2013 - Deutsche Telekom: Gericht verbietet DSL-Drosselung

    • Offizieller Beitrag

    Deutsche Telekom:
    Gericht verbietet DSL-Drosselung


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    Die Deutsche Telekom darf einem Urteil des
    Landgerichts Köln zufolge die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen
    nicht einschränken. Entsprechende Vertragsklauseln seien unzulässig.


    Im Sommer hatte die Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. angekündigt, eine Highspeed-Volumenbegrenzung für seine DSL-Tarife einführen zu wollen - und damit eine hitzige Debatte entfacht, in die sich am Ende sogar Spitzenpolitiker wie Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. eingeschaltet haben. Jetzt hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Bonner TK-Konzern die Surfgeschwindigkeit im Festnetz bei Pauschaltarifen nicht einschränken darf - jedenfalls nicht auf der
    Grundlage ihrer derzeitigen Tarifwerbung. Entsprechende Vertragsklauseln seien unzulässig. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch diejenige
    auf 2 Megabit pro Sekunde.


    Zur Begründung hieß es, dass der durchschnittliche Kunde mit dem Begriff "Flatrate" - zumindest was Internetzugänge über das Festnetz anbelangt - einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit ohne
    Einschränkungen erwarte. Das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung werde durch die Drosselung empfindlich gestört.


    Das Urteil ist das Ergebnis einer Klage der Verbraucherzentrale von Nordrhein-Westfalen, die sich juristisch gegen die Drossel-Pläne der Telekom gewehrt hatte. Welche konkreten Auswirkungen das Urteil aber
    tatsächlich haben wird, bleibt abzuwarten.
    Zum einen hat die Telekom die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. Zum anderen hatten sich die Kölner Richter bei ihrer Entscheidung auf das Wettbewerbsrecht gestützt. Daher könnte es bereits ausreichend sein, dass die Telekom in der Werbung und den Vertragsformularen auf den Begriff "Flatrate" verzichtet. Die DSL-Bremse - und damit der eigentliche Stein des Anstoßes - könnte dann wohl unverändert bestehen bleiben.


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    Gruß Thomas

    ----------------------------------------------------------------------


    ...ein Problem, welches man mit Bordmitteln lösen kann, ist kein Problem.

    Forumstreffen, die einzige Zeit im Jahr wo alle 5 Sinne zusammen kommen:
    Unsinn, Wahnsinn, Blödsinn, Schwachsinn und Irrsinn

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    Chevy Tahoe LPG
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  • :denk:


    Und was habe ich davon ?????

    Ich moechte sterben wie mein Opa,schlafend und nicht schreiend wie sein Beifahrer

    Uns wuerde es viel besser gehen,wenn Adam und Eva Chinesen gewesen waeren,
    Die haetten den Apfel am Baum gelassen und die Schlange gefressen.

    2 LITERS IS A SOFTDRINK
    NOT AN ENGINE SIZE

    Hier wohnt der Chevy
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    http://www.360norway.net/
    Hilsen fra Norge

    • Offizieller Beitrag

    Reaktion der Telekom auf das gerichtlich verbotene DSL-Drossel-Verbot


    Das Landgericht Köln hat der Telekom verboten, DSL-Flatrates nach einem bestimmten Datenvolumen zu drosseln.


    Nun hat sich die Deutsche Telekom zu Wort gemeldet und ihr Unverständnis für dieses Urteil zum Ausdruck gebracht.


    Für die Telekom ist die Sache aber noch nicht vom Tisch. Da das Urteil des Landgericht Köln noch nicht rechtskräftig ist, will das Unternehmen, nach Prüfung des Urteils, "voraussichtlich Berufung einlegen".

    Gruß Thomas

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  • Finde das Urteil natürlich super, glaube aber nicht das es so bleibt. Manche Firmen haben so eine große Lobby, das sie sich meist über so was erfolgreich hinwegsetzen oder Urteile kippen. Man muss bedenken, das der Staat bei vielen immer mitverdient und sich das nicht entgehen lässt.


    Hab manchmal den Verdacht, das große Unternehmen einmal Druck ausüben und das Recht kuscht.

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