Ebay Kaufvertrag anfechten mal aus Verkäufersicht

  • Yihoo,


    Ich habe Ersatzteile in der Bucht verkauft. Dummerweise ist mir kurz vor Ende aufgefallen das die Baujahrangaben in der Überschrift völlig falsch sind da ich das Angebot die ganze Woche nicht verfolgen konnte.
    Zum anderen war es in einer völlig falschen Kategorie abgespeichert sodass nur 6 Leute das Angebot gefunden haben und der Preis entsprechend niedrig war. ( Was KEIN Grund zum anfechten ist)


    Nun ja da man nichts mehr ändern kann wenn ein Gebot drauf ist dachte ich mir vllt ist der Bieter ja so freundlich und man kann sich einigen. Ich msus ja nicht erklären das das völlig schief gelaufen ist und mir der Anwalt ab morgen im Nacken sitzt. Ich hab es vernünftig versucht aber der ist so verbohrt und allein schon deswegen :kotz:


    Zudem find ich es vom Bieter unverschähmt mir direkt mit dem Anwalt zu drohen. Hab mich jetzt mal damit auseinander gesetzt und laut Gesetz hab ich ein Recht darauf bei Irrtum den Kaufvertrag anzufechten. Denn man bedenke, falsches Baujahr und nachher kommt eine Schadenersatzklage weil er die Teile nicht einbauen konnte und sein Auto stand etc.



    By the way, wer zahlt seinen Anwalt eigentlich? :rolleyes:


    Das ist mir noch nie passiert und normalerweise stehe ich dazu auch wenn mal was für 5€ weg geht. In diesem Fall aber nicht. Ich schreibe jetzt die Anfechtungserklärung und dann mal weitersehen.


    Wie schätzt ihr meine Chancen?

  • sehr geringe Chancen.


    Der Kaufvertrag gilt als gültig, wenn nach Auktionsende ein gültiges Gebot vorlag. Ob nun in der falschen Kategorie oder nicht, spielt keine Rolle. Auch das falsche Baujahr macht da wenig aus, denn der Käufer kann ja trotzdem auf seinen gültigen Kaufvertrag pochen. Du hättest die Auktion abbrechen sollen, als noch kein Gebot vorlag, aber das weisst Du ja. Man kann auch abbrechen, wenn schon ein Gebot vorliegt, aber dann nur noch mit plausibler Begründung. Aber nach Ablauf geht da nix mehr. Ich denke, wenn sowas vor Gericht gehen würde, würdest Du den Fall verlieren. Undann zahlst DU oder Deine Rechtschutz die Prozess- und Anwaltskosten. Aber nur dann, wenn DU verlierst. Ist es andersrum und der Verkäufer verliert, dann muss ER die Kosten tragen.

    "....und solange man in chinesischen Flüssen seine Fotos entwickeln kann, ist es nicht sehr sinnvoll, den autobedingten CO² Ausstoss mit unfassbarem Aufwand um 0,02% zu senken."
    (Zitat Bodo Buschmann, Geschäftsführer Brabus GmbH, † 26.04.2018)

  • Für den Fall habe ich einen zweiten Account... Und nachdem ich meine Sachen selber gekauft habe mache ich den Kauf selber rückgängig damit ich nicht auf den ebay Gebühren sitzenbleibe :D:D:D

    NOCH SITZT IHR DA OBEN, IHR FEIGEN GESTALTEN,
    VOM FEINDE BEZAHLT UND DEM VOLKE ZUM SPOTT.
    DOCH EINST WIRD WIEDER GERECHTIGKEIT WALTEN,
    DANN RICHTET DAS VOLK UND ES GNADE EUCH GOTT.
    (Karl Theodor Körner)


    MOMENT OF TERROR IS THE BEGINNING OF LIFE


    I'm one of the few people who lives what's called a low life

  • Laut Paragraph 119 des BGB darf ich einen schon geschlossenen Vertrag anfechten mit Plausiblen Irrtumsgründen. Ich poche ja hier auf Irrtum durch verschreiben...

  • Wenn dir das Geld egal ist, warum willst du es dann anfechten? Das die Angaben nicht stimmen, haste ja schon kundgetan und der Bieter will es trotzdem, somit ist doch alles gut...

  • Ich stimme Johannes zu. Schick den Kram einfach hin.
    Im schlimmsten Fall zahlst Du zweimal Porto. Sprich wenn er das Zeug zurückschicken will. Mehr kann Dir dann nicht passieren.


    Wenn Du aber gleich mit Anwalt und Co. kommst, dann schau schon mal in Deinen Sparstrumpf.

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Im Grunde liegt es so, das ein Ver-Kaufvertrag nach Beendigung der Auktion zu stande gekommen ist. Sollte irgend etwas in der Beschreibung von der Ware abweichen wie zB das Baujahr, dann kann es sehr schwarz werden für dich. Unter anderem könnte es als "arglistige Täuschung" gesehen werden.
    Das du nicht rechtzeitig reagiert hast, weshalb auch immer, spielt keine Rolle. Die A-Karte liegt bei dir. Es gibt und gab genügend Möglichkeiten, im Vorraus und wärend der Auktion zu handeln.


    Sorry, wenn es sichso hard von mir liest. Ich verkaufe und kaufe relativ viel in eBay und muss auch immer mal wieder staunen, wieviel Leute denken, eBay wie ein Spiel zu sehen. Die Leute sollten sich vorher den Konsequenzen im klaren sein, bevor sie einen Vertrag eingehen.


    gesendet von meinem Tablet

  • Egal ob ich etwas ersteigern oder verkaufen will, bin ich immer sehr neugierig und schaue fast täglich nach dem aktuellen Stand.
    Ansonsten kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ich nehme an, daß der Käufer die Ware zu dem (niedrigen) Preis haben will (so ganz klar schreibst Du ja nicht, warum der Käufer einen Anwalt einschalten will). Das sind i.d.R. dumme Anfängerfehler, die nun eben teuer bezahlt werden müssen.
    Ich glaube, wenn die Sache umgekehrt gewesen wäre, hättest Du nicht anders reagiert. Geiz ist eben geil.


    PS. Kannst ja mal den ebay-Link hier einstellen, vielleicht sieht die Sache ja ein kein wenig anders aus.

  • Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.


    Also es ist das Problem das der Artikel zusätzlich in der Kategorie unter Bücher lief und ich weiß nicht warum.


    Es waren auch nur 11 Besucher drauf. Es gab ja gar keine Möglichkeit das mehr Bieter waren. Ich hab nicht mal mein eigenes Angebot gefunden. Und im übrigen ist ein abgebrochenes Gebot gleichzusetzen mit beendetem Gebot.


    Der Bieter besteht immer noch drauf weils ihm alles wohl egal ist. Er wäre Fachmann genug das zu sehen. Der fühlt sich ganz toll und schon alein deswegen würde ich ihm gerne eine reindrücken. Zusätzlich hätte er auch sehehn können das die Ware viel mehr Wert ist.
    Ist die Art Schnäppchenjäger wie ich mal festgestellt habe weil er auf meine Artikel oft nur eine paar Euros bietet.


    Ich tu ab jetzt immer den Zusatz rein: Zwischenverkauf vorbehalten.


    Apropos hab ich anstatt 4 Buchsen nur 2 versendet weil auch nur von 2 die Rede war :lach:


    Aber mal zum Schluss, ich hab nachgegeben weil ich streite nicht mit solch unehrenhaften Menschen die so krass auf ihrem recht pochen. Nur die rote Bewertung tut mir echt weh ;(

  • Nein ist es nicht. Die Gerichtsurteile gingen alle zu Gunsten dessen aus der diese Klausel drunter geschrieben hatt wenn er auch wirklich verkauft hatte anderweitig. Du darfst eigene Einschränkungen drunter schreiben und der Bieter erklärt sich damit bei Gebot einverstanden.

  • solch unehrenhaften Menschen die so krass auf ihrem recht pochen.


    was ist daran 'unehrenhaft', wenn man ein verbrieftes Recht einfordert? Wozu sind "Rechte" da??


    Ich glaube, Du bist einfach nur stinkig, weil die Versteigerung weniger gebracht hat als Du erwartet hast. Mit dieser ganzen Rumzickerei bist Du der "Unehrenhafte"!

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  • Ich rede von den ebay Nutzungsregeln.
    Sollte ein Käufer doch eine Auktion gewonnen haben und die Ware ist weg, kann er es in eBay melden. Ebay untersucht und wird dich dann sperren wegen Verstoß der Nutzungsregeln.
    Ob es das wert ist, mag ich zu bezweifeln.


    Die Fehler liegen ganz klar bei dir und du wirst dich damit abfinden müssen.
    Du hättest den Startpreis höher ansetzen können, aber nein, kostet ja Gebühren.


    gesendet von meinem Tablet

  • Und Dein Ebay Name "Neverlooser2010" würde ich an Deiner Stelle in "Looser2015" ändern. :ironie:
    Ansonsten kann ich mich nur den Vorschreibern anschließen, laß es wie es ist. Man muß auch mal mal verlieren können, dann nimm das nächste mal einen Mindestpreis und achte beim Einstellen auf
    die Richtigkeit der Angaben.


    Gruß Guntram

  • Loser schreibt man aber ohne doppel o. :P


    Joah aber wie gesagt, man kann den Käufer zwar darauf hinweisen, dass man sich vertan hat und das Teil für andere Baujahre ist und wahrscheinlich nicht passen wird, besteht er jedoch trotzdem auf seinen Kauf, muss man ihm das halt rausschicken. Da hast du keine Chance.


    Wie gesagt, Zwischenverkauf geht auch nicht. Lies dir mal das ebay Regelwerk durch. Die sind ruck zuck am Sperren. Die anschreiben o.ä. brauchst du erst recht nicht versuchen.


    Noch hast du ja keine negative Bewertung, also abwarten ;) Ansonsten kannst du zu unrecht vergebene Bewertungen ja auch melden (dann wird die nach erfolgreicher Prüfung gelöscht) :whistle:


    1998 Ford Crown Victoria P71 ex-cop, V8 280cui
    1974 Chevrolet Nova Coupe, V8 350cui (sold)
    1999 Chevrolet Tahoe LT, V8 350cui (sold)
    WANTED: Chevrolet M1008 / M1009 ex-army

  • Uiuiui.... da hast aber ned viel bekommen für den Haufen an Teilen.... Bist ja billiger als RA :D:ironie::ironie::ironie:


    Scheiss drauf...
    Heb dir den Email Verkehr mit dem Typen auf. Falls noch was kommen sollte, hast Du was zum vorweisen, in dem steht, dass Du dem Käufer darauf hingewiesen hast, das das Angebot Fehler enthielt.

    Gruß Michl
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  • So ne Typen sind echt der Hammer, stellen dinge bei eBay zur Versteigerung ab 1 euro und sind dann angepisst wenn sie nicht den Reibach machen.


    Andere haben ein zweit Profil um den Gewünschten erfolg zu erzielen.


    Ich hoffe das jeder von euch Geldgeilen Betrügern mal richtig auf die Fresse fällt!


    MOD: VERWARNUNG !! SOWAS wie der letzte Satz muss nun auch nicht sein, du hast damit ALLE die bei Ebay handeln beleidigt.
    Jetzt wird hier komplett zu gemacht bevor das noch ausartet.

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