Hallo zusammen .Habe mir vor kurzem eine New Jorker C J 7 Ramme für meinen Chevy G20 gekauft.Benötige nun eine Abe dafür .Könnte mir einer schreiben wo ich diese her bekomme .
Danke im voraus und einen schönen Abend noch Grüsse Frank
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Sowat kenne die Amis net….
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Hi,
Eigentlich kannste die gleich wieder zurück schicken. Die bekommste nicht eingetragen.
Das Wort ABE erzeugt hier im Forum immer wieder ein Grinsen ins Gesicht. AmBestenEntsorgen ;-))Gesendet von meinem SM-T310 mit Tapatalk
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leider gibst keine Papiere dafür und nen Ramm-bügel ist eh schon schwer einzutragen, wegen der erhöhten Verletzungsgefahr von Passanten bei Unfällen.
Hätte sonst auch schon einen bestellt -
ein Rammbügel, wie man ihnkennt, ist GAR nicht einzutragen. Die, die noch an älteren Fahrzeugen unterwegs sind, haben Bestandsschutz. Aber wer heute noch nen Rammbügel kauft, der nicht explizit für den deutschen Markt hergestellt ist (leichter, gibt nach, da gibts eh kaum welche von), der ist wohl selber Schuld.
ABE?
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Ich meine zu wissen, dass es ab 2006 sowas nich mehr gibt und geht, danach heißen die Dinger "Personenschutzbügel" und müssen halt nach bestimmten Kriterien gebaut sein usw
Mein C1500 wurde 2012 importiert und hat ne Ramme ran, die auch eingetragen ist als Schutzbügel... die ist dran und in den Papieren, weil sie die Gesamtlänge verändert und fertig..
Aber ne Ramme an sich und bei US Cars Abe?? Sowas gibts nicht... -
go,,,le mal im Jeep Forum. Ich meine dort mal gutes über Eintragungen dieser Art gelesen zu haben
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Ich meine zu wissen, dass es ab 2006 sowas nich mehr gibt und geht, danach heißen die Dinger "Personenschutzbügel" und müssen halt nach bestimmten Kriterien gebaut sein usw
Genau , verboten seit 2006 !
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go,,,le mal im Jeep Forum. Ich meine dort mal gutes über Eintragungen dieser Art gelesen zu haben
Auch im Jeepform wird er da nichts anderes finden. Rammen sind Geschichte.... Das einzige was noch geht, sind Geräteträger, dann muss aber irgendwas mit dran sein, z.B ne Winde... Ist am Van aber auch nicht so der Hit.
Gruß Hendrik
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Genau , verboten seit 2006 !
Aber für Fahrzeuge ab 2006.
Ich kenne das aus T3-Zeiten zu genüge und habe meine Rammschutzbügel auch eingetragen bekommen.
Der muß halt zum Fahrzeug gehören und aus der Zeit des Fahrzeugs stammen.Übrigens habe ich für meinen 99er Pickup einen Bügel eingetragen bekommen.
Völlig problemlos...
Ist aber auch ein LKw über 3,5to. -
Immer dieses Äpfel mit Birnen vergleichen....
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Auszug aus der 31. Änderung der STVZO (Bundesratsdrucksache 247/08):
§30c Abs. 4 (Frontschutzsysteme) ist spätestens ab dem (einsetzen:
erster Tag des auf die Verkündung dieser Verordnung folgenden
Kalendermonats) auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr
kommenden Fahrzeuge und die von diesem Tage an zum Verkauf angebotenen
Frontschutzsysteme anzuwenden.Die Änderung ist im Mai 2008 in Kraft getreten, gilt also für Fahrzeuge mit Baujahr "ab Juni 2008"
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Die Änderung ist im Mai 2008 in Kraft getreten, gilt also für Fahrzeuge mit Baujahr "ab Juni 2008"
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mittlerweile wird dies glaube nicht so krass abgelehnt wie nach in Kraft treten der Regelung, meine ich.
Es kann natürlich auch sehr vom prüfingenieur abhängen.
Ggg. Ist es als astabweiser einfacher...
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Lampenträger wird auch gerne genommen. Dann sollten aber auch ein paar dran sein...
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So war das 2014 kein Problem. Der war als Lampenträger eingetragen.
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