Autoversicherung (Oldtimer)

  • Moin Moin...da mir meine Schleuder in der Versicherung zu teuer ist (96€/ Monat mit 85%)....Such ich eine Alternative..


    Mein Audo ist erst 22 jahre alt...Ich habe mal gehört das es Oldtimerversicherungen schon ab 20 Jahren gibt..


    Weiß da jemand evt. mehr darüber? Im Netz finde ich nur was von roten Nummernschildern und Youngtimerversicherung...(also was für Treffen)


    MfG.

  • Lass doch erstmal die Kilometer runtersetzen. Oder hast du nen Kilometertacho?

  • Hey, ja habe einen Kilometertacho drin...


    Aber selbst wenn, was hat das mit der versicherung zutun?

  • Moin,
    ja, wenn dein Fahrzeug eine PKW-Zulassung hat und 20 Jahre alt ist gibts bei einigen Versicherungen spezielle Youngtimertarife, d.h. die Versicherungskosten liegen etwa auf gleichem Niveau wie beim H-Kennzeichen. Du hast ein ganz normales schwarzes Kennzeichen (nix 07er o.ä.)! Für Fahrzeuge mit LKW-Zul. kommt man erst ab Fahrzeugalter 30 in den Genuss einer Youngtimer-Versicherung.
    Sehr zu empfehlen ist da die Württembergische Versicherung! Fuf doch einfach mal direkt in Stuttgart an!
    grüße
    flo

  • ja läuft als pkw...


    danke für dien typ...ich guck mal was die für preise haben!

  • Ich hab nen Meilentacho. Also Meilen als Kilometer verkaufen. :D Und dann die Kilometerleistung runtersetzen.
    Macht echt was aus.
    Aber schonmal an die Beschränkungen bei Oldtimerzulassungen gedacht, bzw. spielt das ne Rolle für dich?
    Oldtimer darf man ja nur zu Bewegungsfahrten, Treffen, etc. bewegen. Mit Fahrtenbuch glaube ich auch mal irgendwo gehört zuhaben. 07er-Kennzeichen sollte noch ne Lösung sein. Aber in Thüringen wird z.B. nicht mehr ausgestellt. Zumindest in Suhl nicht, und lt. Aussage der Zulassungsstelle gibt´s das bei uns auch nicht mehr. Ob das so stimmt halte ich aber für zweifelhaft.

  • Ich kenn die Problematik nur von Oldtimer-Schleppern, aber das sollte grundsätzlich gleich sein (bis auf das Eintrittsalter); da kann man ein Fahrtenbuch ablehnen! Es kann aber sein, daß das Finanzamt dann eine Jahreskilometerbeschränkung bzw. bei Schleppern eine Stundenbegrenzung erlässt, die man einhalten muß, aber innerhalb derer man machen kann was man will. Das ist eine schicke Lösung (wenn man weiß, wo der Zähler angetrieben wird) und schränkt nicht ein. So fahren wir hier alle.


    Mal ne Frage: was ist ein 07er Kennzeichen? Hab den Begriff noch nie gehört. Danke für eine Aufklärung.


    Grüsse, Gregor

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Wird da wirklich ein Stundenzähler angebracht? Das ist ja verrückt.
    07er-Kennzeichen, so es denn noch vergeben wird ist für, sagen wir mal, "automobiles Kulturgut". Es bedarf keiner Abnahme und man darf das Fahrzeug eigentlich nur für Erprobungsfahrten verwenden.
    Das weiß aber sicher jemand anderes besser als ich.
    Wär gut, wenn nochmal jemand was hinzufügen könnte, würde mich nämlich auch interessieren.

  • also bei meiner versicherung musste ich keinen kilometerstand angeben...denen interessiert auch nicht wieviel ich fahre...(der kilometerstand stimmt eh nicht)


    das mist den stundenzähler habe ich nicht geschnallt...das ist doch irrsinn

  • Hallo,
    also ich kann da die ADAC-Classic Versicherung empfehlen. Die versichern jedes Auto, was älter als 20 Jahre ist, vorausgesetzt, das Gutachten, was man zwingend dazu anfertigen lassen muss (Olditax, 107 €), weißt einen Wert ab 4t€ auf.
    Hatte meinen 23 Jahre alten Trans Am dort versichert, Jahresbeitrag mit TK waren gerade einmal 116€. Mein 51 Jahre alter Bel Air sowie mein 123 MB kosten ebenfalls soviel. Außerdem läuft das ganze ohne SF-Klassen und Rabatte, egal wieviele Fahrzeuge, egal in welcher SF-Klasse man sein sonstiges Auto hat.
    Setzt natürlich eine ADAC-Mitgliedschaft voraus. Abschluss geht nur in einer Geschäftsstelle.
    Viel Spass.
    Ralf

  • Zitat


    Wird da wirklich ein Stundenzähler angebracht? Das ist ja verrückt.


    Ne, da wird kein Stundenzähler angebracht, die sind original vorhanden. - Einen Traktor oder Bagger oder Mähdrescher oder Teleskoplader oder ähnliches kannst ja nicht nach Kilometerlaufleistung beurteilen (zumal wir damit oft fast genau soviel rückwärts fahren wie vorwärts); da rechnet man halt in Betriebsstunden. - Und auf diese eh vorhandenen Zähler, ob nun mechanisch :D oder elektrisch ;( , greift die Kontrolle zurück.


    Grüsse, Gregor

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Das mit dem Stundenzähler hab ich noch nie gehört, aber mit Traktor- und Baumaschinenzeug kenn ich mich nicht aus.
    Die ADAC-Versicherung klingt doch ganz gut. und die paar Euro-Mitgliedsbeitrag sind bei der Ersparnis doch auch noch drin und sind auch gut angelegt.
    Und Versicherungstechnisch kenn ich das nur mit Kilometerangabe, es sei denn, du hast überhaupt keine Kilometerbegrenzung gewählt.
    Beim Blazer und beim Skoda hab ich jeweils 6000km Limit im Jahr. Mehr fahr ich mit denen eh nicht. Beim Opel sind es 12000km.
    Bei den meisten Versicherungen ist das Gang und Gebe mit Km-Begrenzungen und wenn du keine hast kommt das meist richtig teuer.
    Bei welcher Versicherung bist du denn, wenn man fragen darf.

  • moin, ich hab so einen sorglostarif...also keine kilometerbegrenzung und jeder darf mit dem k5 fahren...


    ich bin noch bei der mecklenburgischen versicherung...


    ich erkundige mich mal beim adac und bei der württembergischen...aber erstmal gehts ans ausnüchtern..

  • Zitat


    aber erstmal gehts ans ausnüchtern..


    Ist der Arzt schon wieder weg??

    - it's much better to have tools you don't need than need tools you don't have -
    IF ALL ELSE FAILS, CHANGE THE MUFFLER BEARINGS :D

    If you make something idiot proof, someone will create a better idiot

  • Deswegen ist deine Versicherung auch so teuer. Nehm erstmal ne Kilometerbegrenzung, Altersbegrenzung und ne Fahrerbindung rein. Wer fährt dein Auto noch? Sicher nicht viele Leute. Es gibt da die Möglichkeit, Familienmitglieder/Lebenspartner mit reinzunehmen.
    Bei der Württembergischen hab ich meine Blazer übrigens auch versichert. War die billigste Versicheriung. Für meinen Skoda und den Opel war die DEVK immer am preiswertesten.
    Für meinen Blazer bezahl ich im Quartal bei 85% mit 6000km und meiner Freundin als zusätzlichen Fahrer 160€. Liegt alledings auch an der Regionalklasse. Suhl ist relativ teuer.

  • Hab noch bei Wikipedia Info zu den Kennzeichen gefunden:


    Kennzeichen historischer Fahrzeuge
    Das „Oldtimerkennzeichen“ (auch „H-Kennzeichen“ genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“ § 2 Nr. 22 FZV).


    Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder für Zivil-, Behörden- oder Diplomatenkennzeichen. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB DE 123H. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein. Zudem sind mit Oldtimerkennzeichen zugelassene Fahrzeuge von den mit einer fehlenden Feinstaubplakette einhergehenden Einschränkungen ausgenommen.



    Kennzeichen für historische FahrzeugeDie Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren.


    Seit Anfang 2010 werden in Bremen H-Kennzeichen in der bis zum 1. November 2000 verwendeten Schriftform (DIN 1451) und ohne Euro-Balken gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 100 Euro ausgegeben. Ende Juli 2010 wies das hessische Verkehrsministerium seine Zulassungsstellen an, ebenfalls auf Antrag schwarzweiße Schilder auszugeben und sich bei den Gebührensätzen am Bremer Modell zu orientieren. Damit wird einem zeitlich korrekten Erscheinungsbild eines Oldtimers Rechnung getragen, da die Euro-Kennzeichen von Oldtimerfreunden sehr häufig als unpassend empfunden wurden.


    In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein H-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.


    Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.


    Rote Kennzeichen [Bearbeiten]
    „Rote Nummer“ ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für:


    Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „06“ beginnt, für Kfz-Betriebe und Händler,
    Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03 (seit dem 1. März 2007) anfängt und
    Oldtimer-Kennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.
    „Rote Nummern“ existieren seit mindestens den 1920er-Jahren in roter Schrift auf weißem Grund und bestehen aus Zulassungskürzel und einer Nummer, die derzeit mit „06“ oder „07“ beginnt.


    „Rote Kennzeichen“ mit der Folgenummer „06“ werden nur an Kfz-Betriebe oder Händler zum Zweck von Probe- und Überführungsfahrten ausgegeben. Sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden.


    Kurzzeitkennzeichen sind mittlerweile nicht mehr rot, sondern schwarz.



    Rotes FE-Kennzeichen in aktueller Form des ehemaligen Zulassungsbezirks Landkreis Kamenz
    Altes rotes DIN-Kennzeichen, Zulassungsbezirk Würzburg
    Rote „07er-Nummer“, Zulassungsbezirk Landkreis Haßberge„Rote Nummern“ mit der Folgenummer „07“ können auch an Privatleute ausgegeben werden, jedoch ausschließlich für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, oder, falls jünger, einer Kleinserie (ca. < 500 jemals gebaute Fahrzeuge) zugehören. Vor dem 1. März 2007 war die rote „07er-Nummer“ auch für mindestens 20 Jahre alte Youngtimer vorgesehen. Mit diesen Kennzeichen dürfen allerdings nur noch Erprobungs- und Bewegungsfahrten, Probefahrten zum Fahrzeugverkauf sowie Fahrten zu Fahrzeugtreffen gemacht werden. Zum Nachweis ist für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch zu führen. Je nach Zulassungsstelle können pro roter „07“-Nummer bis zu zehn, in anderen Fällen aber auch beliebig viele Fahrzeuge genehmigt werden. Es können auch mehrere Kennzeichen mit gleicher Nummer ausgegeben werden, beispielsweise ein großes längliches für einen Pkw und ein kleines quadratisches für ein Zweirad. Dieses Kennzeichen ist steuerlich begünstigt und Versicherungen bieten oft günstige Tarife hierfür an. Die zur Genehmigung vorzulegenden Dokumente können je nach Zulassungsstelle variieren.


    Das „Rote Kennzeichen 07“ ist nicht nur in der Bundesrepublik gültig. Aufgrund internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Fahrzeuge mit rotem „07“-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.


    Hiernach gilt das „Rote Kennzeichen 07“ wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:


    Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
    Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
    Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.

  • In letzter Zeit hört man auch verstärkt wieder Nachrichten über die Einführung von Wechselkennzeichen ab Mitte 2011.
    War immer mal wieder die Rede davon, getan hat sich bislang nichts.
    Wäre aber sicher ne tolle Sache. Viele von uns haben mehrere Autos. Fahren kann man eh nur eins.
    Vielleicht ist das ja die Lösung, dieses Problems.


    Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!